S2.1 Schwerpunkte Arbeiten

Ausgangslage

Die hohe Standortqualität macht Basel-Stadt zu einem international führenden Wirtschafts- und Messestandort und zum gefragten Lebensmittelpunkt für beruflich Hochqua­lifizierte aus dem In- und Ausland. Der Kanton ist ein gesuchter Standort für weltweit agierende Unternehmen der Life Sciences Wirtschaft (Pharma, Agrochemie, Medizinaltechnik, Gen- und Bio­technologie), der chemischen Industrie, der Finanzdienst­leistungen, der Logistik, der Kreativwirtschaft sowie für Unternehmen, die in neuen Technologien tätig sind.

Die positive wirtschaftliche Entwicklung in Basel-Stadt führt zu einer erhöhten Nachfrage, die durch das vorhandene Angebot an Wirtschaftsflächen nicht mehr gedeckt werden kann. Die Leerstände bei Industrie- und Gewerbeflächen nehmen seit 2011 tendenziell ab. Um ein angemessenes Angebot an Wirtschaftsflächen sicherzustellen und damit die Standortattraktivität und Konkurrenzfähigkeit von Basel-Stadt zu stärken, bezeichnet der Richtplan Schwerpunkte Arbeiten, deren Entwicklung nicht nur für den Kanton, sondern auch für den Metropolitanraum Basel von wesentlicher Bedeutung ist.

Im Rahmen seiner Innovationsstrategie fördert der Kanton Basel-Stadt Innovationsinfrastrukturen wie den „Switzerland Innovation Park Basel Area“ (SIP), die es erlauben Forschungsprojekte von Unternehmen und Hochschulen gemeinsam unter einem Dach zu verwirklichen und bezeichnet dafür geeignete Flächen für einen zukünftigen Standort des SIP Basel Area in Basel-Stadt.

Zielsetzungen

In den Schwerpunkten Arbeiten sind Transformationsprozesse, Nutzungsintensivierungen und Standortkonzentrationen unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Ansprüche, der Umwelt, der städtebaulichen Anliegen und der Integration in den städtischen Kontext zu unterstützen. Die Weiterentwicklung der Unternehmen konzentriert sich auf diese Schwerpunktgebiete sowie auf weitere, derzeit wirtschaftlich genutzte Standorte.

Für angemessene Gesamtentwicklungen sind Rahmenbedingungen und geeignete Planungsmassnahmen zu formulieren. So ist der Kanton unter anderem bestrebt, dass an strategisch wichtigen Orten eine städtebauliche Durch­lässigkeit möglich ist.

Die Entwicklungen sind auf leistungsfähige, stadtgerechte Verkehrsnetze abzustimmen. Dabei sind Lösungen zu suchen, bei denen die Verkehrsauswirkungen nicht zu zusätzlichen Beeinträchtigungen der Lebensraumqualität führen.

Strategie / ST
1, 3, 5, 7, 8, und 11

Leitsätze
2, 6, 11, 14, 15, 16, 19, 2043, 46 und 48

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Planungsgrundsätze

  1. Arealentwicklungen orientieren sich an einer inte-grativen, nachhaltigen Stadtentwicklung. Dies umfasst die Betrachtung des übergeordneten räumlichen Kontexts, die städtebauliche Ausgestaltung des Areals sowie den Planungsprozess.
  2. Zur Entfaltung der wirtschaftlichen Aktivitäten werden Nutzungsintensivierungen in den Schwerpunkten Arbeiten unterstützt. Die Nutzungsintensivierungen tragen dazu bei, dass die Zielgrösse von 220‘000 Arbeitsplätzen bis 2035 erreicht werden kann.
  3. Bei Transformationsprozessen sind Qualitätsverbesserungen im Städtebau unter Anwendung von qualifizierenden Verfahren anzustreben, die auch eine zügige Flächenmobilisierung gewährleisten. Zu diesen Verbesserungen gehören die Integration der Schwerpunkte Arbeiten in den städtischen Kontext, eine Orientierung an der 2000-Watt-Gesellschaft, die Durchlässigkeit für den Fuss- und Veloverkehr an strategisch wichtigen Orten, die Berücksichtigung des baulichen Erbes sowie die Schaffung von attraktiven Grün- und Freiräumen.
  4. Zwischennutzungen in brachliegenden Gebieten werden in der Planung in Abstimmung mit den Grundeigentümern geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt, sofern die angestrebte Transformation nicht behindert wird.
  5. Das durch die Entwicklungen hervorgerufenen Verkehrsaufkommen ist so zu kanalisieren, dass Beeinträchtigungen des Lebensraumes und der Umwelt minimal bleiben. Zudem sind die Gebiete angemessen für den MIV und Lieferverkehr sowie sehr gut mit dem öffentlichen Verkehr und dem Fuss- und Veloverkehr anzubinden.
  6. Zur Optimierung von Planungsprozessen ist – wo sinnvoll – die Bildung von Trägerschaften, an denen der Kanton partizipiert, anzustreben. Gemeinsam beschlossene Zielsetzungen sind durch nutzungsplanerische Massnahmen und Projektträgervereinbarungen zu sichern.
  7. Als Trägerkanton der Aktiengesellschaft „Switzerland Innovation Park Basel Area“ (SIP) setzt sich der Kanton Basel-Stadt für einen zukünftigen Standort SIP Basel Area auf Kantonsgebiet ein.

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Planungsanweisungen

  1. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit konzipiert und betreibt in Zusammenarbeit mit dem Planungsamt eine Arbeitszonenbewirtschaftung im Sinne von Artikel 30a Absatz 2 der Raumplanungsverordnung.
  2. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit prüft in Zusammenarbeit mit dem Planungsamt bis 2020, welche Flächen für einen zukünftigen Standort des SIP Basel Area auf Kantonsgebiet geeignet sind.
Örtliche Festlegungen (in Richtplankarte) Koordinationsstand
a) Novartis Campus Festsetzung
b) Hoffmann-La Roche Festsetzung
c) Messe Schweiz Festsetzung
d) Äusseres St. Johann Festsetzung
e) Dreispitz (südlicher Teil) Festsetzung
f) Rosental-Areal Festsetzung
g) Wolf Zwischenergebnis

Massnahmen / Details zu den örtlichen Festlegungen

a) Novartis Campus
Novartis setzt mit dem «Novartis Campus» sowohl die Konzentration ihrer Tätigkeiten im Werkareal St. Johann als auch die Transformation des heutigen Produktionsstandortes zu einem Forschungs- und Dienstleistungsstandort um. Der baulichen Qualität und Gestaltung wird Priorität eingeräumt, um den hohen Anforderungen auf dem globalen Arbeitsmarkt zu entsprechen.
Im Bereich der Elsässerstrasse gilt es den Charakter einer städtischen Achse baulich zu betonen, um die Attraktivität dieses Bereichs zu erhöhen.

b) Hoffmann-La Roche
Hoffmann-La Roche vollzieht eine verstärkte Nutzungsverdichtung auf ihrem Stammareal, um die in der Stadt auf einzelne Standorte verteilten Arbeitsplätze an einem Standort zu konzentrieren. Die Konzernfunktionen fin­den in den Hochhäusern (Bau 1 und 2) Platz, Arbeits­­plätze für Produktion und Forschung werden auf dem Nordareal konzentriert.
Die Sicherung der städtebaulichen Qualität erfolgt durch begleitende planerische Massnahmen.

c) Messe Schweiz
Die Messe Schweiz konzentriert ihr Flächenangebot am heutigen Standort und wird damit den gestiegenen Ansprüchen der Aussteller gerecht. Der 2013 fertiggestellte Neubau der Messehalle prägt das städtische Gesamtbild. Die Messe Schweiz verfügt seit 1974 über ein oberirdisches Parkhaus beim Messeplatz. Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Sanierung des Parkhauses liess die Messe Schweiz 2013 im Rahmen einer Testplanung die Umsetzung eines unterirdischen Parkhauses mit gleichbleibender Parkplatzkapazität und zusätzlichen oberirdischen Nutzungen prüfen. Der Neubau soll sich stadträumlich integrieren. Der gute Anschluss an den öffentlichen Verkehr und an Hochleistungsstrassen bleibt bestehen.

d) Äusseres St. Johann
In den Gewerbearealen am nördlichen Rand des Quartiers St. Johann in unmittelbarer Nähe zur französischen Grenze stehen mehrere Entwicklungen an. Im westlichen Bereich an der Neudorfstrasse wird ein Gewerbehaus, die sogenannte Werkarena, mit einem Potenzial für 200 bis 400 Arbeitsplätze errichtet. Daran schliesst sich im Osten das Areal des Unternehmens Bell an, auf dem durch Neu- und Umbauten eine Nutzungsintensivierung angestrebt wird.

Im Bereich des sogenannten Lysbüchel (VoltaNord) sind ebenfalls Nutzungsintensivierungen vorgesehen. Das Gebiet ist eines der sechs nutzungsoffenen Areale für die der Regierungsrat im Februar 2016 einen aggregierten Nutzungsmix von Arbeiten und Wohnen beschlossen hat. Gemäss dem in 2016 erarbeiteten Bebauungsplan verbleibt der nördliche Bereich in der Industrie- und Gewerbezone (Zone 7) und soll Platz für emissionsintensives Gewerbe und weitere gewerbliche Nutzungen bieten (vorbehältlich des Beschlusses durch den Grossen Rat). Die Planung im nördlichen Teil von VoltaNord ermöglicht eine Verdichtung der heutigen Wirtschaftsflächen und schafft Potenzial für bis zu 2‘100 Arbeitsplätze.
Durch ruhiges Gewerbe und Dienstleistungen abgetrennt, liegt im Süden des Areals der Schwerpunkt auf der Wohnnutzung.
Die MIV-Erschliessung ist aufgrund des Vollanschlusses an die Nordtangente (Direktanbindung an die A2/3 Richtung Schweiz / Deutschland und A35 Richtung Frankreich) sehr gut. Mittels ÖV ist das Gebiet mit S-Bahnlinien am Bahnhof St. Johann, mit mehreren Tramlinien und den Buslinien nach Frankreich sehr gut erschlossen.

e) Dreispitz (südlicher Teil)
Das Dreispitzareal liegt hälftig auf baselstädtischem und basellandschaftlichem Boden. Grundeigentümerin des gesamten Areals ist die Christoph Merian Stiftung, welche das Land im Baurecht an rund 100 Baurechtnehmer abgibt. Nutzungsplanungen für das Dreispitzareal sollen jeweils in Teilgebieten erfolgen, wobei die Fristigkeit der Umsetzung offen ist.

Im nördlichen Bereich des Dreispitzes sollen neben wirtschaftlichen Nutzungen durch Gewerbe und Dienstleistungen auch Wohnnutzungen ermöglicht werden. Ziel ist eine Ausdehnung des Gundeldingerquartiers in den Dreispitz, so dass ein neues städtisches Quartier (Erweiterung Gundeli Ost) entsteht. Durch einen hohen Grad der Verdichtung können die vom Quartier gewünschten Freiflächen und ein hoher Wohnanteil ermöglicht werden.

Der südliche Bereich wird als Schwerpunkt Arbeiten festgesetzt, welcher insbesondere gewerblichen Nutzungen Raum bietet und in welchem weitere Verdichtungen und Nutzungsintensivierungen möglich sind.

Für die zusätzlichen Arbeitsplätze und Wohnungen sollen die ÖV-, Fuss- und Veloverkehrserschliessung verbessert sowie Grün- und Freiräume geschaffen und aufgewertet werden. Eine verbesserte Anbindung an das Naherholungsgebiet Brüglinger Ebene wird angestrebt. Gleichzeitig ist die ökologische Qualität zu steigern.

f) Rosental-Areal
Der zentral gelegene, hervorragend erschlossene ehemalige Chemiestandort hat sich zum Verwaltungs- und Forschungsstandort gewandelt. Mit dem Erwerb des Areals durch den Kanton in 2016 konnte der Wirtschaftsschwerpunkt langfristig sichergestellt werden. Im Fokus stehen weiterhin wertschöpfungsintensive Branchen und Funktionen wie z.B. die Headquarters international tätiger Firmen, hochwertige Unternehmensdienstleistungen oder auch Forschungsnutzungen.

Um die Attraktivität des Areals für Firmen und für das bestehende Rosental-Quartier zu steigern, sollen die Potenziale für zusätzliche Nutzflächen ausgeschöpft und das Areal zu einem integralen Stadtteil mit einem einzigartigen Charakter entwickelt werden. Dazu gehört, dass das heute geschlossene Areal stufenweise geöffnet wird und auch Wohnnutzungen und Dienstleistungsangebote ihren Platz finden. Durch die neuen Verbindungen und Nutzungen wird eine Stadtreparatur des räumlich geteilten Rosental-Quartiers ermöglicht.

Das Areal wird in Teilschritten weiterentwickelt, jedoch ist eine gesamtheitliche Betrachtung zwingende Voraussetzung für das weitere Vorgehen. Dazu wird ein städtebauliches Leitbild erarbeitet, das als Grundlage für die weitere Entwicklung sowie künftige nutzungsplanerische Änderungen dienen soll.

g) Wolf
Bereits heute ist der Güterbahnhof Wolf bahnbetrieblich unternutzt. Diese Tendenz wird sich in den nächsten Jahren fortschreiben. Dadurch werden Arealteile für andere Nutzungen freigestellt und ermöglichen an diesem zentral gelegenen Ort eine Weiterentwicklung der Stadt. Das Areal gehört zu den sechs nutzungsoffenen Arealen im Kanton Basel-Stadt, für die der Regierungsrat im Februar 2016 beschlossen hat, dass ein aggregierter Nutzungsmix von Wohnen und Arbeiten anzustreben ist. Zur Prüfung des Nutzungsmixes und zur Präzisierung der Entwicklungsmöglichkeiten führte die SBB gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt 2017 ein Studienverfahren durch. Dabei wurde untersucht, wie die traditionell verankerten Logistiknutzungen und der regionale Bahngüterumschlag räumlich konzentriert und die dadurch frei werdenden Flächen für hochwertige Arbeits- und Wohnnutzungen verwendet werden können. Das Studienverfahren hat gezeigt, dass der neue Stadtteil vielfältig nutzbar ist. Neben einem gewissen Anteil an Wohnen stehen vor allem Nutzungen wie Logistik, Gewerbe, Büroflächen sowie publikumsorientierte Nutzungen wie Einkaufen und Gastronomie im Vordergrund. Ein wichtiges Augenmerk liegt dabei auf der Sicherstellung geeigneter Flächen für den City-Logistik-Hub. Des Weiteren wird in allen Bereichen des Areals konsequent das Ziel der Smart City verfolgt.

Bei allfälligen Massnahmen der Nutzungsplanung ist die frühzeitige Abstimmung zwischen Arealentwicklungen und Verkehrsinfrastrukturplanung, den Betriebsnotwendigkeiten vorhandener Bahn- und Gewerbenutzungen mit den Umfeld-Anforderungen neuer Nutzungen sowie die bessere stadträumliche Vernetzung zwischen St. Alban-Quartier, Gundeldingen und dem Freizeitraum Brüglingen zu berücksichtigen. Auch wird zu prüfen sein, inwieweit ein neuer S-Bahn-Halt umgesetzt werden kann. Im Gebiet Wolf verläuft die Starkstromleitung Muttenz – Delémont, was bei allen Planungen zu beachten ist. Die Anliegen des Naturschutzes sind zu berücksichtigen.

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