S2.2 Schwerpunkte Arbeiten und Wohnen

Ausgangslage

Im engen Stadtkanton Basel hat das Neben- und Miteinander verschiedener Nutzungsformen eine hohe Bedeutung. Für den Grossteil der städtischen Gebiete gehört die Durchmischung seit jeher zur besonderen Identität. Das vielfältige Angebot in den Bereichen Wirtschaft, Gewerbe, Wohnen, Kultur, Bildung und Freizeit macht die Attraktivität des Kantons als Arbeits- und Wohnstandort aus. Bezüglich der Zukunftsfähigkeit des Kantons kommt den Schwerpunktgebieten für Arbeiten und Wohnen als vielfältig ausgestalteten Stadtteilen daher eine wichtige Rolle zu.

Diese Schwerpunkte sind bereits bebaut. Aufgrund geringer Ausnutzung bestehen meist erhebliche Potenziale für Mehrnutzung. Aufgrund ihrer Lage an grösstenteils gut erschlossenen Bereichen im Umfeld übergeordneter städtischer Erschliessungsachsen und in Nachbarschaft zu bereits bestehenden Gebieten mit Nutzungsmischungen weisen diese Gebiete ein hohes Potenzial für Nutzungsergänzungen und -verdichtungen auf.

Zielsetzungen

In den Schwerpunkten Arbeiten und Wohnen werden Flächenpotenziale durch Nutzungsintensivierungen ausgeschöpft. Damit tragen diese Gebiete dazu bei, dass im bestehenden Siedlungsgebiet mehr nutzbare Fläche für die Nutzungen Arbeiten und Wohnen zur Verfügung steht.

Bei der Entwicklung der Schwerpunkte für Arbeiten und Wohnen wird eine optimale Nutzungsmischung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten angestrebt. Hierbei werden hohe Standards bezüglich Städtebau, Architektur und der Grün- und Freiraumgestaltung eingehalten. Es soll Wohnraum für unterschiedliche Bedürfnisse entstehen; insbesondere ist ein Anteil von mindestens einem Drittel an preisgünstigem Wohnraum anzustreben.

Die Gebiete werden unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Nutzungsausprägung mit möglichst stadtgerechten Verkehrsarten erschlossen. Dabei werden der Fuss- und Veloverkehr sowie der öffentliche Verkehr bevorzugt.

Strategie / ST
1, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 11

Leitsätze
2, 6, 11, 14, 15, 16, 19, 20, 43, 46 und 48

nach oben

Planungsgrundsätze

  1. Arealentwicklungen orientieren sich an einer integrativen, nachhaltigen Stadtentwicklung. Dies umfasst die Betrachtung des übergeordneten räumlichen Kontexts, die städtebauliche Ausgestaltung des Areals sowie den Planungsprozess.
  2. Die Schwerpunkte Arbeiten und Wohnen werden zu hochwertigen, integralen Lebensräumen entwickelt, in denen sich Arbeiten, Wohnen, Kultur, Bildung, Freizeit und Erholen gegenseitig unterstützen.
  3. In den Schwerpunkten werden Nutzungsintensivierungen unterstützt. Die nutzungsoffenen Areale haben das grösste Entwicklungspotenzial und bieten vergleichsweise grosse Gestaltungsmöglichkeiten. Deshalb leisten sie einen wichtigen Beitrag dazu,  dass die Zielgrössen von jeweils 220‘000 Einwohnenden und Arbeitsplätzen bis 2035 erreicht werden.
  4. Bei den Arealentwicklungen ist insgesamt ein Anteil von mindestens einem Drittel an preisgünstigem Wohnraum vorzusehen. Pro Areal variiert dieser Anteil je nach Charakter des zu entwickelnden Gebiets und der umliegenden Quartiere.
  5. Die städtebauliche Qualität ist durch qualifizierende Ver­fahren zu sichern. Hierbei berücksichtigt die städtebauliche Anordnung die Ansprüche und Anforderungen der verschiedenen Nutzungsarten.
  6. Zwischennutzungen in brachliegenden Gebieten werden in der Planung in Abstimmung mit den Grundeigentümern geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt, sofern die angestrebte Transformation nicht behindert wird.
  7. Bei der Planung werden hohe Bebauungsdichten und die Schaffung vielfältigen Wohnraums unter Berücksichtigung hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität und des baulichen Erbes und eine Orientierung an der 2000-Watt-Gesellschaft angestrebt.
  8. In den Schwerpunkten Arbeiten und Wohnen sind genügende und abwechslungsreiche Grün- und Freiräume zu schaffen.
  9. Die Gebiete sind sozial einzubetten, indem ihre Auswirkungen auf bestehende Strukturen berücksichtigt werden, sie die Integration in die Nachbarschaften aufzeigen und sie zu einer sozialen Durchmischung beitragen.
  10. Die Gebiete sind sehr gut mit dem ÖV, mit dem Fuss- und Veloverkehr und angemessen mit dem motorisierten Individualverkehr zu erschliessen.
  11. Die Planungsprozesse sind durch Trägerschaften, an denen der Kanton oder die Gemeinden lenkend partizipieren, zu verstärken.

Planungsanweisungen

  1. Das PD überprüft im Jahr 2020 in Zusammenarbeit mit dem BVD und dem WSU die Analyse der Entwicklung von Wirtschafts- und Wohnflächen, der Wohnbevölkerung und den Arbeitsplätzen auf den Arealen in Transformation (Hafen- und Stadtentwicklung Klybeck-Kleinhüningen, Walkeweg, Industrieareal Klybeck, VoltaNord, Dreispitz Nord und Güterbahnhof Wolf-Nord) gemäss strategischer Stossrichtung vom Februar 2016.

nach oben

Örtliche Festlegungen (in Richtplankarte) Koordinationsstand
a) Dreispitz (nördlicher Teil) Festsetzung
b) Bernoulli / Walkeweg Festsetzung
c) VoltaNord (südlicher Teil)  Festsetzung
d) Areal Klybeck Zwischenergebnis
e) Gebiet Klybeckquai 
    Gebiet Westquai-Insel
Zwischenergebnis
Vororientierung
Option bei Verlagerung Hafenbahnhof:
f) Gebiet Altrheinweg
Zwischenergebnis
g) Niederholz Riehen Zwischenergebnis

Massnahmen / Details zu den örtlichen Festlegungen

a) Dreispitz (nördlicher Teil)
Das Dreispitzareal liegt hälftig auf baselstädtischem und basellandschaftlichem Boden. Grundeigentümerin des gesamten Areals ist die Christoph-Merian-Stiftung, welche das Land im Baurecht an rund 100 Baurechtnehmer abgibt.

Gemäss der strategischen Stossrichtung des Regierungsrats zur Nutzungsverteilung zwischen Arbeiten und Wohnen auf nutzungsoffenen Arealen ist für den Dreispitz insgesamt eine Verdichtung anzustreben und im nördlichen Areal die Möglichkeit für Wohnnutzungen zu prüfen.

Nutzungsplanungen für das Dreispitzareal  sollen jeweils in Teilgebieten erfolgen, wobei die Fristigkeit der Umsetzung offen ist. Für die zusätzlichen Arbeitsplätze und Wohnungen sollen die ÖV-, Fuss- und Veloverkehrserschliessung verbessert sowie Grün- und Freiräume geschaffen werden. Eine verbesserte Anbindung an das Naherholungsgebiet Brüglinger Ebene wird angestrebt. Gleichzeitig ist die ökologische Qualität zu steigern.

b) Bernoulli / Walkeweg
Das direkt an die S-Bahn-Haltestelle Dreispitz angrenzende Gebiet – zwischen Werkhöfen, Bahnareal und dem Friedhof gelegen und vor allem als Freizeitgartenareal genutzt – hat durch die S-Bahn-Haltestelle Dreispitz an Attraktivität gewonnen. Es zeichnet sich durch seine sehr gute Erschliessung und durch attraktive Freiraumangebote in der unmittelbaren Umgebung aus (Botanischer Garten Brüglingen, Wolfgottesacker).

Das Potenzial des bislang extensiv genutzten Areals liegt in der Kombination von Wohn- und Arbeitsnutzungen. Betreffend der strategischen Stossrichtung des Regierungsrats auf den nutzungsoffenen Arealen gesamthaft ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Arbeiten und Wohnen zu erzielen, liegt der Fokus beim Areal Bernoulli / Walkeweg primär auf Wohnnutzungen. Gewerbliche Arrondierungen wird es an den stärker vom Lärm belasteten Rändern geben. Um dieses Potenzial zu eruieren, sind qualitative städtebauliche Verfahren wie Ideenwettbewerbe u. ä. durchzuführen, in denen auch der Standort für eine neue Primarschule evaluiert werden soll.

Die Umnutzung der Freizeitgärten kann dabei entsprechend den Vorgaben (s. S4.6 Freizeitgärten), die Umsetzung durch nutzungsplanerische Verfahren, erfolgen. Vorzunehmen sind auch die notwendigen Abwägungen mit den Anliegen des Naturschutzes.

c) VoltaNord (südlicher Teil)
Auf dem Gewerbe- und Industrieareal Lysbüchel (VoltaNord) sieht die Planung im südlichen Bereich eine Fortsetzung der Nutzung des Quartiers St. Johann mit einem Schwerpunkt Wohnen vor. Durch ruhiges Gewerbe und Dienstleistungen wird das Gebiet vom nördlichen Bereich, welcher als Schwerpunkt Arbeiten eingestuft ist, abgetrennt.

Das gesamte Gebiet VoltaNord (südlicher und nördlicher Perimeter) umfasst ein Potenzial für bis zu 3‘000 Arbeitsplätze und neuen Wohnraum für bis zu 1‘900 Einwohnende. Eine neue Primarschule (Schulhaus Lysbüchel) sowie attraktive öffentliche Grün- und Freiräume und Flächen für den Naturschutz runden das Profil der Arealentwicklung ab.

Die Erschliessung erfolgt durch direkte, attraktive Verbindungen für den Fuss- und Veloverkehr. Die ÖV-Anbindung ist bereits aufgrund der Nähe zum Bahnhof St. Johann, mehrerer Tramlinien und den Buslinien nach Frankreich sehr gut. Die Erschliessung für den motorisierten Individualverkehr und den Schwerverkehr erfolgt von Norden und Osten; es besteht kein Durchgangsverkehr.

d) Areal Klybeck
Im Jahr 2011 hat die Firma Huntsman beschlossen, ihre Produktionsstätten in Basel zu schliessen. Im Jahr 2013 hat BASF entschieden, ihre Liegenschaften im Areal Klybeck zu veräussern. Auch Novartis beabsichtigt die nicht mehr benötigten Bereiche des bislang für die Öffentlichkeit unzugänglichen Klybeckareals neuen Nutzungen zuzuführen.

Im Mai 2016 haben die Grundeigentümer sowie der Kanton eine Planungsvereinbarung zur weiteren Entwicklung des Gebiets abgeschlossen. Diese sieht in einem ersten Schritt eine Testplanung vor. Die Ergebnisse fliessen in den Stadtteilrichtplan Klybeck – Kleinhüningen (s. S1.1 Entwicklung des Siedlungsgebiets) ein. Die Entwicklung zu einem neuen lebendigen Stadtteil soll in Abstimmung mit der Hafenentwicklung sowie der umliegenden Quartiere stattfinden. Die Identität der umliegenden bestehenden Quartiere soll mit der Arealentwicklung Klybeck erhalten und die bestehenden Einrichtungen, Stadträume, Wohnungs- und Geschäftsstrukturen gestärkt werden.

Der neue Stadtteil soll optimal an die bestehende Stadtstruktur angebunden sein. Gemäss Synthesebericht zur trinationalen S-Bahn Herzstück-Basel ist im Planungsgebiet ein S-Bahnhalt vorgesehen. Zudem ist geplant das Gebiet mit einer zusätzlichen Tramlinie zu erschliessen. Die neue Tramerschliessung kann hier mit einer Streckenführung durch den neuen Stadtteil die Potenziale aufnehmen und als Impulsgeber für eine nachhaltige Stadtentwicklung auch Richtung Hafenareal dienen. Zentral sind auch neue Schulen für die Primar- und die Sekundarstufe I.

Aufgrund seiner Standortgunst bietet sich das Gebiet für wirtschaftliche Nutzungen durch innovative Unternehmen in den Bereichen Forschung, Entwicklung, Verwaltung und Produktion an. Daher werden Teilbereiche für die wirtschaftliche Nutzung weiterhin in der Industrie- und Gewerbezone beibehalten. Novartis und BASF sind bereit, im Planungsprozess noch festzulegende Grundstücksflächen von insgesamt rund 50'000 m2 exklusiv an den Kanton resp. an die Einwohnergemeinde für die laufende Marktnachfrage an Wirtschaftsflächen zu verkaufen. Ein Teil dieser Wirtschaftsflächen soll als möglicher zukünftiger Erweiterungsstandort Kanton Basel-Stadt für den „Switzerland Innovation Park Basel Area“ (SIP) in Betracht gezogen werden. Die räumliche Lage und die Aufteilung dieser Fläche sind noch nicht bekannt.

Weitere Bereiche werden als gemischt genutzte Stadtbereiche entwickelt, in denen zukünftig auch Wohnen ermöglicht wird. Die Lage zwischen dem Rhein und der Wiese und den bereits bestehenden sowie neu zu schaffenden Grünflächen bietet Möglichkeiten für attraktives Wohnen in Zentrumsnähe.

e) Klybeckquai / Westquai-Insel
Die Areale am Klybeckquai und an der Westquai-Insel sollen qualitätsvoll und nutzungsintensiv für ca. 7‘000 Personen entwickelt werden (Einwohnende und Arbeitsplätze). Die Planungen sollen die wirtschaftlichen Anforderungen und Chancen sowie die sozio-ökonomische Struktur der bestehenden Quartiere berücksichtigen. Es ist ein Wohn- und Arbeitsgebiet vorgesehen, das mit grosszügigen Grün- und Freiräumen einen Mehrwert für die Quartiere Klybeck und Kleinhüningen bietet. Grundvoraussetzung dafür sind infrastrukturelle Anpassungen, insbesondere die Weiterentwicklung der Hafenanlagen und der Logistikeinrichtungen und die damit mögliche Optimierung des Hafenperimeters (s. M5.1 Hafenanlagen: Rheinhäfen als Güterverkehrsdrehscheibe und M6.1 Güterverkehrslogistik).

Die baselstädtische Hafen- und Stadtentwicklung wird trinational mit den Nachbarstädten und Gebietskörperschaften im Rahmen des Projekts 3Land, welches ein Bestandteil der IBA Basel 2020 ist, abgestimmt (s. A2 3Land). Dabei stehen, Überlegungen zu Grün- und Freiräumen sowie zur Nutzungsprogrammation im Vordergrund. Des Weiteren sind frei zugängliche, durchgängige Rheinufer und neue Verbindungen über und entlang des Rheins vorgesehen. Die Planungen sind im Rahmen des Stadtteilrichtplans (s. S1.1 Entwicklung des Siedlungsgebiets) mit den anderen Planungen in Kleinhüningen / Klybeck zu koordinieren und auf die Bedürfnisse der bestehenden Quartiere abzustimmen.

Die Transformation erfolgt schrittweise, angepasst an die Verfügbarkeit einzelner Parzellen und erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. 2020-2035. Am Klybeckquai landseitig bestehen bereits heute keine Nutzungen mehr, die direkt mit dem Hafen verbunden sind. Der Kanton hat alle Baurechte erworben, um eine Transformation rasch umsetzen zu können. Die Wasserflächen werden grösstenteils weiterhin hafenaffin genutzt. Auf der Westquai-Insel bestehen weiterhin Hafennutzungen mit laufenden Baurechten bis 2029. Die Planungen des Kantons sind darauf ausgerichtet, dass zum Auslaufen der Baurechtsverträge die eigentümerverbindlichen Vorgaben festgesetzt sind.

Neue Nutzungen (Wohnen, Wirtschaft, Gewerbe, Kultur, Freizeit etc.) sollen in Abstimmung mit dem Hafenbetrieb sowie mit den umliegenden Quartieren Klybeck und Kleinhüningen angeordnet werden und von Störungen und Immissionen möglichst unbeeinträchtigt sein. Auf der Westquai-Insel unmittelbar am Hafenbecken 1 sind Nutzungen vorzusehen, die mit den Hafennutzungen vereinbar sind. Zur Rheinseite hin können auch lärmempfindlichere Nutzungen, wie z.B. Wohnen vorgesehen werden. Die Schweizerischen Rheinhäfen und die Quartiere sind in den Entwicklungsprozess einzubeziehen. In Abhängigkeit von der Einwohnerzahl ist das Schul- und Betreuungsangebot auszubauen. Den Anliegen des Naturschutzes ist Rechnung zu tragen.

Zu einer angemessenen Erschliessung und zur optimalen Integration und Inwertsetzung der frei werdenden Areale ist eine vollständige Verlagerung des Hafenbahnhofs (Hafenbahnanlagen südlich der Wiese) unter Gewährleistung einer bahnbetrieblich effizienten Erschliessung der Hafenkerngebiete am Hafenbecken 2 und 1 (Ostquai) das Ziel. Die Möglichkeit zur Entwicklung neuer Wohn- und Arbeitsflächen am Klybeckquai ist davon abhängig, ob und, wenn ja, in welchem Ausmass die Hafenbahnfunktionen ganz oder teilweise verlegt werden können. Weiter ist der Erfolg davon abhängig, ob die wasserseitigen mit den landseitigen Nutzungen optimal aufeinander abgestimmt werden können.

Als Schwerpunkt Arbeiten und Wohnen bei Verlagerung Hafenbahnhof, gilt:
f) Gebiet Altrheinweg

Das heutige Gebiet des Hafenbahnhofs, angrenzend zum Klybeckquai, soll einer Erweiterung des bestehenden Klybeck-Quartiers dienen (in Abstimmung mit der Entwicklung der Gebiete Klybeckquai und Westquai-Insel, s. Massnahme e). Dabei steht eine zukünftige Wohnnutzung im Vordergrund. Das Gebiet verbindet das Quartier Klybeck mit der Arealentwicklung am Rheinufer und ist für die städtebauliche Integration von grosser Bedeutung.

Zwingende Voraussetzung für die Verlagerung des Hafenbahnhofs bildet die rechtzeitige Verfügbarkeit von geeigneten Ersatzarealen im Gebiet des ehemaligen Badischen Rangierbahnhofs sowie eine bahnbetrieblich effiziente Verbindung der Hafenkerngebiete am Hafenbecken 2 und 1 (Ostquai).

Bei der Ausgestaltung der Erweiterung des Klybeckquartiers ist die Bevölkerung in den Entwicklungsprozess einzubeziehen. Vorzunehmen sind auch die notwendigen Abwägungen mit den Anliegen des Naturschutzes. Die Schaffung von Grün- und Freiräumen gilt es zu prüfen.

Die Hafen- und Stadtentwicklungsstrategie ist – unter Berücksichtigung der nationalen Dimension der Entwicklung des Güterverkehrsumschlagplatzes Basel – in Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Schweizerischen Rheinhäfen und mit Einbezug des Bundesamtes für Verkehr zu erarbeiten. Die Umsetzung erfolgt via die ordentlichen Planungsinstrumente und Verfahren.

g) Niederholz (Riehen)
Das bereits optimal an den ÖV angeschlossene Quartier verfügt über eine eigene Infrastruktur (Verkaufsflächen), die mit der hohen Wohnqualität das Quartier insbesondere für Familien attraktiv macht. Räume für die Zentrumsnutzung sollen gesichert, die neue S-Bahn-Haltestelle Niederholz Riehen soll gut an das Fuss- und Veloverkehrsnetz  angebunden werden. Um das Quartierbild zu wahren, soll eine ortsbezogene Differenzierung der Geschosszahlen und der angestrebten Wohntypen (Eigentums- / Mietwohnungsbau) gesichert werden. Im Zusammenhang mit der Planung ist langfristig das Gebiet Landauer als strategische Reserve (Richtplan Riehen) für eine moderate Bebauung im Blick zu behalten. Ein erster Entwurf für einen Entwicklungsrichtplan Niederholz ging 2011 in die Vernehmlassung. Die Fertigstellung ist auf 2018 geplant.

nach oben