Aktuell

Öffentliche Vernehmlassung: Anpassung Klima und Umwelt

Mit dem Klimawandel entstehen neue räumliche Herausforderungen. Aus diesem Grund wird der kantonale Richtplan bezüglich der Themen Klima und Umwelt angepasst. Neu sind im Richtplan unter anderem der Umgang mit Hitze und Regenwasser im städtischen Raum und die Ziele der Klimaschutzstrategie integriert. In diesem Zusammenhang wurden auch die Sachbereiche Natur und Landschaft sowie Ver- und Entsorgung aktualisiert. Die Bevölkerung ist eingeladen, im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung bis zum 30. Juni 2024 Anregungen und Bemerkungen zu den Anpassungen einzureichen.

Weitere Hinweise und den Link zur öffentlichen Mitwirkung finden Sie hier.

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Der Bund hat die Anpassung Mobilität des kantonalen Richtplans im Juli 2020 genehmigt

Somit sind nun die geänderten Inhalte auch für den Bund behördenverbindlich. Der Prüfungsbericht des Bundes kann hier eingesehen werden.

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Stadtgerechte Mobilität im kantonalen Richtplan verankert

Im kantonalen Richtplan wird die räumliche Entwicklung bis ins Jahr 2035 abgebildet. Bis dahin werden im Kanton voraussichtlich weitere 20‘000 Menschen leben und 30'000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. Diese Entwicklung muss auch in punkto Mobilität aufgefangen werden. Der Regierungsrat verfolgt die Strategie einer stadtgerechten Mobilität und legt den Fokus auf den Ausbau der S-Bahn, der Weiterentwicklung des Tramnetzes sowie den Ausbau des Fuss- und Velonetzes.

Der kantonale Richtplan ist das übergeordnete behördenverbindliche Planungsinstrument des Kantons. Er setzt sich zusammen aus einer Karte, die kantonal relevante Projekte verortet sowie aus einem Text zu räumlichen Sachthemen. Die Kantone sind gehalten, ihre Richtpläne regelmässig zu aktualisieren. Die öffentliche Vernehmlassung zur Anpassung Mobilität fand im Herbst 2018 statt. Insgesamt gingen 39 Stellungnahmen ein. Parallel zur öffentlichen Vernehmlassung hat der Bund die Anpassung geprüft und Ende Mai 2019 positiv Rückmeldung gegeben.

Mit dem Erlass durch den Regierungsrat sind die Änderungen für die Behörden des Kantons Basel-Stadt verbindlich. Für den Bund und die Nachbarkantone werden sie verbindlich, sobald sie vom Bundesrat genehmigt sind.

Die überarbeiteten Objektblätter, die aktuelle Richtplankarte, der Erläuterungsbericht sowie der Mitwirkungsbericht liegen als pdf-Fassung vor. Eine Zusammenstellung des gesamten Richtplans (überarbeitete und nicht überarbeitete Objektblätter) als pdf-Fassung (Druckversion) ist in Erarbeitung. In HTML-Form liegt der gesamte Bericht bereits vor [Richtplantext].

Medienmitteilung Anpassung Mobilität

Richtplantext Anpassung Mobilität

Erläuterungsbericht Anpassung Mobilität

Richtplankarte Anpassung Mobilität

Vernehmlassungsbericht Anpassung Mobilität

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Der Bund genehmigt die Anpassungen Siedlungsentwicklung und Tram Claragraben

Der Bund hat die beiden Anpassungen Siedlungsentwicklung und Tram Claragraben des kantonalen Richtplans am 16. September 2019 genehmigt. In den Prüfungsberichten legt der Bund dar, welche Aspekte der Anpassungen er ausdrücklich begrüsst und wo er noch Entwicklungsbedarf sieht. Bei der Anpassung Siedlungsentwicklung begrüsst der Bund, dass das Thema preisgünstiges Wohnen zusätzlich zu den bestehenden guten Grundlagen in den Richtplan aufgenommen wurden. Des Weiteren hebt der Bund positiv hervor, dass der Kanton bei der Entwicklung von Siedlungsschwerpunkten im Sinne einer möglichst effizienten Nutzung der vorhandenen Struktur darauf geachtet hat, diese dort umzusetzen, wo der öffentliche Verkehr bereits sehr gut ausgebaut ist. Mit den Anpassungen werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich bis 2035 die Zahl der Arbeitsplätze um rund 30‘000 erhöhen und rund 20‘000 zusätzliche Einwohnerinnen und Einwohner in Basel wohnen können.

Der kantonale Richtplan ist das übergeordnete behördenverbindliche Planungsinstrument des Kantons. Die Kantone sind gehalten, ihre Richtpläne regelmässig zu aktualisieren. Die Anpassung Siedlungsentwicklung wurde vom Regierungsrat am 18. September 2018 und die Anpassung Tram Claragraben am 2. Juli 2019  erlassen. Mit der Genehmigung durch den Bund sind beide Anpassungen nun auch für den Bund und die Nachbarkantone verbindlich.

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Tram Claragraben: Festsetzung

Der Regierungsrat hat das Projekt Tram Claragraben als neuen Streckenabschnitt zwischen Wettsteinplatz und Claraplatz im kantonalen Richtplan festgesetzt. Damit wird eine Lücke im heutigen Tramnetz geschlossen. Der neue Abschnitt bringt mehr Fexibilität, verbessert die Betriebsstabilität und entlastet die stark befahrene Achse Barfüsserplatz – Schifflände. Der Bund beteiligt sich finanziell zu 40% an dem Projekt Tram Claragraben. Der Eintrag im kantonalen Richtplan mit dem Koordinationsstand Festsetzung ist Voraussetzung dafür.

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Öffentliche Vernehmlassung

  • Kantonaler Richtplan, Anpassung Mobilität
  • Teilrichtplan Velo, Anpassung
  • Teilrichtplan Fuss- und Wanderwege

25. September bis 30. November 2018

Der Kanton Basel-Stadt rechnet bis ins Jahr 2035 mit einer Zunahme der Arbeitsplätze und der Bevölkerung. Diese Entwicklung muss einhergehen mit einer stadtgerechten Mobilität, die platzsparend, umweltfreundlich, kosteneffizient und verkehrssicher ist. Der kantonale Richtplan wurde diesbezüglich überprüft und aktualisiert. Gleichzeitig wurden der Teilrichtplan Velo aktualisiert und ein Teilrichtplan Fuss- und Wanderwege erarbeitet. Zu allen drei Plänen konnten Interessierte im Rahmen einer öffentlichen Auflage bis zum 30. November 2018 Anregungen und Bemerkungen beim Bau- und Verkehrsdepartement einreichen

Medienmitteilung

Erläuterungsbericht Anpassung Mobilität

Richtplankarte Vernehmlassung Anpassung Mobilität

Richtplantext Vernehmlassung Anpassung Mobilität

Anpassung Teilrichtplan Velo

Anpassung Teilrichtplan Fuss- und Wanderwege

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Anpassungen im Richtplan schaffen die Voraussetzung für weitere Siedlungsentwicklung

Die starke wirtschaftliche Entwicklung und die damit verbundene Zunahme der Arbeitsplätze im Kanton Basel-Stadt erhöhen den Druck auf den Wohnraum. Um weiterhin wirtschaftliches Wachstum zu ermöglichen und gleichzeitig den Wohnungsmarkt zu entlasten, hat der Regierungsrat heute Anpassungen im kantonalen Richtplan beschlossen. Diese schaffen die Voraussetzungen dafür, dass sich bis 2035 die Zahl der Arbeitsplätze um rund 30‘000 erhöhen und rund 20‘000 zusätzliche Einwohnerinnen und Einwohner in Basel wohnen können.

Bei den Arealentwicklungen setzt der Regierungsrat auf differenzierte Schwerpunkte für Arbeiten und Wohnen, so dass jedes Areal sein eigenes Profil erhält. Zudem erstrebt der Regierungsrat bei der Entwicklung neuer Wohngebiete insgesamt einen Anteil von mindestens einem Drittel preisgünstigen Wohnraum an. Die öffentliche Vernehmlassung für die Anpassungen im Richtplan (Oktober 2017 bis Januar 2018) ergab zahlreiche Anregungen, die berücksichtigt worden sind.

Mit dem Erlass durch den Regierungsrat sind die Änderungen für die Behörden des Kantons Basel-Stadt verbindlich. Für den Bund und die Nachbarkantone werden sie verbindlich, sobald sie vom Bundesrat genehmigt sind.

Die überarbeiteten Objektblätter, die aktuelle Richtplankarte, der Erläuterungsbericht sowie der Mitwirkungsbericht liegen als pdf-Fassung vor. Eine Zusammenstellung des gesamten Richtplans (überarbeitete und nicht überarbeitete Objektblätter) als pdf-Fassung (Druckversion) ist in Erarbeitung. In HTML-Form liegt der gesamte Bericht bereits vor [Richtplantext].

Medienmitteilung Anpassung Siedlungsentwicklung

Erläuterungsbericht Anpassung Siedlungsentwicklung

Richtplankarte Anpassung Siedlungsentwicklung

Richtplantext Anpassung Siedlungentwicklung

Mitwirkungsbericht Anpassung Siedlungsentwicklung

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