Willkommen beim kantonalen Richtplan Basel-Stadt

Der behördenverbindliche kantonale Richtplan dient als strategisches Planungsinstrument des Regierungsrates dazu, die raumwirksamen Tätigkeiten des Kantons aufeinander abzustimmen. Er basiert auf der Grundlage von strategischen Entscheiden zu räumlichen Entwicklungszielen und ist auf die Planungen der benachbarten Gebietskörperschaften des In- und Auslands abgestimmt. Er macht raumrelevante Vorgaben für einen Zeithorizont von bis zu 20 Jahren.