Leitsätze Mobilität

Übergeordnete Aspekte

Fördern der stadtgerechten Mobilität und Sicherstellung der Erreichbarkeit

  1. Eine stadtgerechte Mobilität setzt auf klima- und umweltfreundliche Verkehrsmittel, die wenig Platz beanspruchen. Der öffentliche Verkehr sowie der Fuss- und Veloverkehr – sind mit hoher Priorität zu fördern. Sharing-Systeme und weitere innovative Verkehrsangebote werden unterstützt und eine Verknüpfung mit dem öffentlichen Verkehr wird gefördert, sofern ihre Wirkung den Zielen entspricht. Eine optimale regionale, nationale und internationale Erreichbarkeit für den Personen- und Güterverkehr ist sicherzustellen.

Fuss- und Veloverkehr

Mehr Platz für Fussgängerinnen und Fussgänger und Förderung des Veloverkehrs

  1. Um den platzsparenden, umwelt- und gesundheitsfördernden Fuss- und Veloverkehr zu fördern, sind die Sicherheit sowie die (Benutzungs-) Attraktivität der Infrastrukturen (Netze, Abstellplätze und Möblierung) durch Ausbau und/oder betriebliche und gestalterische Massnahmen (insbesondere auch Begrünung) zu erhöhen. Die Akzeptanz und die Benutzung des Fuss- und Veloverkehrs werden zudem mit Kommunikationsmassnahmen und Serviceangeboten zielgruppengerecht gesteigert.

Öffentlicher Verkehr

Vorrang für den öffentlichen Verkehr

  1. Die Region Basel ist für den Personenfernverkehr besser in das schweizerische und europäische Städtenetz einzubinden. Angesichts knapper Kapazitäten des Schienennetzes gewinnt eine intelligente Abstim­mung zwischen dem Personen- und dem stark wachsenden Güterverkehr (NEAT-Effekt) an Bedeutung..
  2. Die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs in der Stadt und in der Agglomeration Basel sowie die Schnittstellen der Transportkette zwischen ÖV und Individualverkehr (Fuss-, Velo- und motorisierter Verkehr) sind zu verbessern.
  3. Die Achsen des öffentlichen Verkehrs sind so auszugestalten, dass dieser behinderungsfrei verkehren kann, gleichzeitig sind Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit des ÖV-Betriebs sicherzustellen.

Motorisierter Individualverkehr

Kapazitäten sicherstellen und negative Auswirkungen reduzieren

  1. Die Autobahnen der Region sollen in der Lage sein, sowohl den Agglomerationsverkehr als auch den internationalen Personen- und Güterverkehr bewältigen zu können. Dies bedingt Verkehrslenkungsmassnahmen, um die Kapazität der Infrastruktur optimal auszuschöpfen sowie einen gezielten Netzausbau, der durch den Bund in Abstimmung mit dem Kanton und koordiniert mit den benachbarten Gebietskörperschaften zu erfolgen hat. Die Auswirkungen auf die Umwelt (Luft, Lärm) sind dabei zu verringern. Der Kapazitäts- und Netzausbau ist mit flankierenden Massnahmen auf dem Stadtnetz so zu ergänzen, dass dieses Netz dauerhaft von Verkehr entlastet werden kann.
  2. In den Wohngebieten ist der Verkehr im Hinblick auf eine hohe Wohnqualität zu beruhigen. Der quartierfremde Verkehr ist vom untergeordneten Strassennetz fernzuhalten und auf den übergeordneten Achsen zu kanalisieren. Die Gesamtverkehrsleistung des motorisierten Individualverkehrs auf Kantonsgebiet soll bis zum Jahr 2020 um 10% gegenüber dem Zustand 2010 reduziert werden. Die Verkehrsleistung auf Hochleis­tungsstrassen ist davon ausgenommen. Eine Verdrängung des stadtbezogenen Verkehrs in ausserkantonale Räume ist zu vermeiden.
  3. Der Parkraum ist in der Stadt zu bewirtschaften. Dabei sind die Anwohnerinnen und Anwohner, das Gewerbe, die Besucherinnen und Besucher sowie die Kundinnen und Kunden bevorzugt zu behandeln. Die Preisgestaltung soll eine lenkende Wirkung haben, so dass sich die Nachfrage nach Parkplätzen im Strassenraum reduziert.

Luftverkehr

EuroAirport unter Berücksichtigung der Umweltaspekte bedarfsgerecht weiterentwickeln

  1. Die für die Bevölkerung und die Wirtschaft erforderlichen direkten Flugverbindungen zu wichtigen europäischen Zentren und touristischen Zielen, punktuell ergänzt durch Anbindungen nach Übersee, sind unter Einhaltung der Lärmgrenzwerte sicherzustellen. Die Anbindung des EAP an das Netz des öffentlichen Verkehrs ist markant auszubauen.

Schifffahrt

Standorte durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit nachhaltig optimieren und entwickeln

  1. Eine optimale Nutzung, Zusammenarbeit und Funkti­ons­abstimmung der Häfen in Basel-Stadt und Basel-Landschaft (kurzfristig) sowie in Deutschland und Frankreich (mittel- bis langfristig) ist im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu fördern.

Güterverkehr

Güterverkehr nachhaltig steuern

  1. Beim überregionalen Güterumschlag und dem landseitigen Trans­port sind prioritär günstige Bedingungen für die Transportkette Schiff-Bahn zu schaffen.
  2. Der städtische Güterverkehr ist räumlich und zeitlich stärker zu bündeln, vor allem um die Innenstadt und die Wohnquartiere zu entlasten. Eine erhöhte Fahrzeugauslastung, umweltfreundliche und stadtverträgliche Fahrzeuge sowie Optimierungen bei den Zustellungen sind anzustreben.

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