VE2.3 Altlasten

Ausgangslage

Das Bundesgesetz über den Umweltschutz verpflichtet die Kantone, einen Kataster der belasteten Standorte zu erstellen. Darin werden ausschliesslich Standorte eingetragen, die definitiv oder mit grosser Wahrscheinlichkeit belastet sind. Der Kataster der belasteten Standorte ist öffentlich zugänglich und dient der Information der Bevölkerung und den Behörden als Planungs- und Vollzugsinstrument. Bei der Erstellung des Katasters werden tiefreichende Verunreinigungen des Untergrundes, welche das Grundwasser beeinträchtigen, identifiziert und in der Folge saniert. Damit soll der Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen sichergestellt werden. Neben dem Schutz des Grundwassers dient der Kataster auch der Information des Bauherrn über die Entsorgung von verschmutztem Aushub bei Bauprojekten. Damit soll das Verschleppen von Belastungen und die Gefährdung anderer Umweltgüter verhindert werden.

Im Kanton Basel-Stadt wurden ursprünglich 4'000 Standorte wegen Verdachts auf Altlasten in den behördeninternen Altlasten-Verdachtsflächenplan aufgenommen. Von den 4'000 Standorten konnten bis Ende 2011 bereits 3'400 Standorte abschliessend bewertet werden, wobei 380 in den Kataster der belasteten Standorte eingetragen wurden und die anderen definitiv aus dem Altlasten-Verdachtsflächenplan entlassen werden konnten. Bewertet wurden bisher sämtliche Deponie- und Unfallstandorte. Auch die Untersuchungen der grossen Chemieareale sind abgeschlossen. Einzelne Standorte wurden saniert, einzelne werden regelmässig überwacht. Bei den restlichen Verdachtsflächen wird in den kommenden Jahren der Verdacht auf eine Belastung bzw. die Aufnahme in den definitiven Kataster der belasteten Standorte abgeklärt.

Seit 2004 werden systematisch auch die Standorte kleinerer und mittlerer Betriebe geprüft, bei denen aufgrund früherer Tätigkeiten mit Umweltbelastungen gerechnet werden muss. Die Überprüfung der meisten Branchen ist abgeschlossen. Noch offen sind Teile der Bereiche Textilgewerbe, Elektrotechnik, Verkehr und Nahrungsmittel.

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Ziel

In den nächsten Jahren werden die restlichen belastungsrelevanten Branchen bewertet und die relevanten Standorte in den Kataster der belasteten Standorte aufgenommen. Der Kataster wird monatlich ergänzt und ist seit Ende 2008 im Internet öffentlich zugänglich.

Bereits heute dienen der Altlasten-Verdachtsflächenplan und der Kataster der belasteten Standorte zur Beurteilung von Zonenplanmutationen und Baugesuchen. So wird z.B. bei Bauvorhaben, bei denen mit belastetem Aushub gerechnet werden muss, mit Auflagen sichergestellt, dass eine umweltgerechte Abfallentsorgung stattfindet. In begründeten Fällen wird eine Untersuchung des Untergrundes vor Baubeginn angeordnet.

Strategie / ST
Keine

Leitsätze
66

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Planungsgrundsätze / Planungsanweisungen

  1. Der Kanton erfasst flächendeckend belastete Betriebsstandorte, auf denen mit umweltgefährdenenden Stoffen umgegangen worden ist. Er geht dabei branchenweise vor. Der Handlungsbedarf bei den erfassten Standorten wird nach festgelegten Prioritäten ermittelt
  2. Sämtliche Standorte, bei denen feststeht oder bei denen mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass sie belastet sind, werden in den Kataster der belasteten Standorte eingetragen.
  3. Altlasten werden rasch und sachgemäss saniert. Die zuständige Behörde gewährleistet, dass die Sanierungsverfahren dem Stand der Technik entsprechen, umweltverträglich und wirtschaftlich vertretbar sind.

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