S2.3 Schwerpunkte Wohnen

Ausgangslage

Bereits seit 2008 wächst die Bevölkerung in Basel-Stadt kontinuierlich an. Nach einer längeren Phase der Bevölkerungsabwanderung seit den 1970er Jahren, konnte in Basel eine Trendwende herbeigeführt werden. Basel-Stadt ist als Wohnstandort sehr nachgefragt. Davon zeugt auch die tiefe Leerwohnungsquote von 0,4% (Stand August 2016).

Der Nutzungsdruck auf das bestehende Siedlungsgebiet nimmt aufgrund der wachsenden Wirtschaft und  Bevölkerung kontinuierlich zu. Als Beitrag zur Stärkung der Wohnfunktion ergänzen die Schwerpunkte Wohnen die bestehenden Wohnquartiere. Mit ihnen soll mit angemessenen Bebauungsdichten das ungenügende Angebot an Wohnungen verbessert werden.

Zielsetzungen

Die bestehende und künftige Nachfrage nach Wohnraum soll möglichst im Kanton befriedigt werden können. Hierzu wird das Angebot an geeignetem Wohnraum erhöht. Dies trägt dazu bei, die strategische Zielgrösse von 220‘000 Einwohnenden bis 2035 im bestehenden Siedlungsgebiet zu erreichen.

Auf geeigneten Arealen werden durch Nutzungsintensivierungen Wohnraumpotenziale geschaffen. Es werden hohe Wohndichten bei möglichst hoher Lebensqualität angestrebt. Hierbei werden hohe Standards bezüglich Städtebau, Architektur und der Grün- und Freiraumgestaltung angestrebt. Es soll Wohnraum für unterschiedliche Bedürfnisse entstehen; insbesondere ist ein Anteil von mindestens einem Drittel an preisgünstigem Wohnraum anzustreben.

Bei der Erschliessung von Wohngebieten werden stadtgerechte Verkehrsarten gefördert. Dabei wird der Fuss- und Veloverkehr sowie der öffentliche Verkehr prioritär behandelt.

Strategie / ST
1, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 11

Leitsätze
2, 6, 11, 14, 15, 16, 19, 2043, 46 und 48

nach oben

Planungsgrundsätze

  1. Arealentwicklungen orientieren sich an einer integrativen, nachhaltigen Stadtentwicklung. Dies umfasst die Betrachtung des übergeordneten räumlichen Kontexts, die städtebauliche Ausgestaltung des Areals sowie den Planungsprozess.
  2. Die Schwerpunkte Wohnen sind unter Beachtung angemessener Bebauungsdichten und Freiraumqualitäten vorab für neuen Wohnraum zu nutzen. Sie tragen dazu bei, dass die Zielgrösse von 220‘000 Einwohnenden bis 2035 erreicht wird.
  3. Bei den Arealentwicklungen ist insgesamt ein Anteil von mindestens einem Drittel an preisgünstigem Wohnraum vorzusehen. Pro Areal variiert dieser Anteil je nach Charakter des zu entwickelnden Gebiets und der umliegenden Quartiere.
  4. Die städtebauliche Qualität ist durch qualifizierende Ver­fahren zu sichern. Hierbei sind die Wohngebiete zu hochwertigen Lebensräumen zu entwickeln.
  5. Zwischennutzungen in brachliegenden Gebieten werden in der Planung in Abstimmung mit den Grundeigentümern geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt, sofern die angestrebte Transformation nicht behindert wird.
  6. Bei der Planung werden hohe Bebauungsdichten und die Schaffung vielfältigen Wohnraums bei hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität unter Wahrung des baulichen Erbes angestrebt.
  7. In den Schwerpunkten Wohnen sind genügende und abwechslungsreiche Grün- und Freiräume zu schaffen.
  8. Die Schwerpunkte Wohnen sind sozial einzubetten, indem ihre Auswirkungen auf bestehende Strukturen berücksichtigt werden, sie die Integration in die Nachbarschaften aufzeigen und sie zu einer sozialen Durchmischung beitragen.
  9. Die Schwerpunkte Wohnen sind sehr gut mit dem ÖV und mit dem Fuss- und Veloverkehr zu erschliessen.
  10. Die Planungsprozesse sind durch Trägerschaften, an denen der Kanton oder die Gemeinden lenkend partizipieren, zu verstärken.

nach oben

Örtliche Festlegungen (in Richtplankarte) Koordinationsstand
a) Stadtabschluss Nordwest Festsetzung
b) Areal Felix Platter Festsetzung
c) Stettenfeld (Riehen) Zwischenergebnis
d) Landauer (Riehen) Vororientierung

Massnahmen / Details zu den örtlichen Festlegungen

a) Stadtabschluss Nordwest
Das mit dem Tram 3 erschlossene Gebiet ist durch eine unstrukturierte bauliche Nutzung und für die Öffentlichkeit weitgehend unzugängliche Freizeitgärten geprägt. Zur Attraktivität des Gebiets sind eine öffentliche Grünverbindung in Richtung der offenen Landschaft in Frankreich sowie der Bau genossenschaftlicher Wohnungen für ca. 200 Einwohnende vorgesehen.

Eine zusammenhängende städtebauliche Gestaltung und eine Nutzung der geplanten Naherholungsmöglichkeiten  jenseits der Landesgrenze erfordert die grenzüberschreitende Vernetzung des Gebiets. In Abstimmung mit dem Gegenvorschlag zur Familiengarteninitiative ist ein erster Siedlungsbaustein an der bestens mit dem ÖV erschlossenen Burgfelderstrasse und eine durchgehende, öffentliche Freiraumverbindung aus der Stadt in den künftigen Parc des Carrières zu ermöglichen. Bei der Umsetzung müssen die Anliegen der Freizeitgärten berücksichtigt werden (s. S4.6 Freizeitgärten).

b) Areal Felix Platter
Der Ersatzneubau für das Felix Platter-Spital wird auf dem bisherigen Areal errichtet, wobei der Neubau auf einen Teil des Areals konzentriert wird. Der dadurch frei werdende Teil des Areals wurde umgezont und wird künftig für Wohnzwecke genutzt. Das Areal wird im Baurecht an eine Baugenossenschaft abgegeben, welche den Bau von rund 500 Wohnungen auf dem Areal vorsieht. Ein Teil der Wohnungen wird im bisherigen Spitalbau realisiert. Das Areal soll mit engen Bezügen zu den bestehenden Quartieren entwickelt werden, attraktive und unterschiedlich nutzbare Grün- und Freiräume erhalten und eine Durchwegung ermöglichen. Das Gebiet ist bereits sehr gut mit Tram und Buslinien erschlossen. Ein Entwicklungskonzept soll zu qualitätssichernden Verfahren führen.

c) Stettenfeld (Riehen)
Das an die deutsche Stadt Lörrach angrenzende 17.6 ha grosse Gebiet Stettenfeld ist seit Jahrzehnten grösstenteils der Wohnzone zugewiesen, aber nicht baureif. Gemäss dem kommunalen Leitbild sowie dem kommunalem Richtplan ist das Gebiet ein Entwicklungsgebiet, welches nicht nur dem Wohnen, sondern im geringeren Umfang auch der Arbeitsplatzentwicklung sowie Freizeitnutzungen dienen soll.

Für die Entwicklung wird ein zweistufiges Nutzungsplanverfahren verwendet. In der ersten Stufe wurden im Rahmen der Zonenplanrevision die Grundsätze der zukünftigen Entwicklung für das Gebiet festgelegt. Demnach sollen 35% des Perimeters als öffentliche Grünfläche ausgewiesen werden. Weitere 10% stehen für Freizeit- und Sportanlagen zur Verfügung. Entsprechend verbleiben 55% des Perimeters in Bauzone.

Zur Verbesserung der Anbindung an den öffentlichen Verkehr wird der Bau einer S-Bahnhaltestelle Stettenfeld Nord (Am Zoll) geprüft. Hierbei gilt es die Überlegungen zum siedlungsgliedernden Freiraum Riehen – Stetten mit einer möglichen S-Bahn-Haltestelle sowie der Bebauung im Umfeld der Haltestellte abzustimmen (s. S1.2 Siedlungsgliedernde Freiräume und S2.5 Gebiete um Bahnhöfe und S-Bahnhaltestellen).

d) Landauer (Riehen)
Der Bereich Landauer ist laut kommunalen Richtplan der Gemeinde Riehen als Wohnerweiterungsgebiet im Sinne einer langfristigen Reserve unter Berücksichtigung des Siedlungstrenngürtels vorgesehen. Zurzeit ist das Gebiet noch geprägt von Freizeitgärten.

Eine Entwicklung zum Wohngebiet entspricht der Zielsetzung, im Umfeld von S-Bahn-Haltestellen erhöhte Bebauungsdichten anzustreben (ST6 und S2.4 Ortszentren). Die Entwicklung kann langfristig die Entwicklung des Zentrums Niederholz stärken. Eine Entwicklung des Gebiets muss die siedlungsgliedernde Funktion des Teilraums Bäumlihof / Rheinäcker (s. S1.2 Siedlungsgliedernde Freiräume) berücksichtigen. Eine bessere Zugänglichkeit zum Rhein wird angestrebt.

nach oben