S1.3 Vertikale Verdichtung

Ausgangslage

Vertikale Verdichtung ist eine Form baulicher Verdichtung, die über die jeweils historisch gewachsenen städtebaulichen Strukturen hinausgeht. In Abgrenzung zu den im Objektblatt S1.4 thematisierten Hochhäusern widmet sich dieses Objektblatt Gebäuden, die zwar von der in den Grundzonen definierten Höhenbeschränkungen abweichen, die Hochhausgrenze von 30 Metern jedoch nicht erreichen. Bei den Gebieten der vertikalen Verdichtung handelt es sich demnach nicht um Hochhausgebiete im Sinne des Hochhauskonzeptes, sondern um Orte in Basel, an denen zugunsten der Erweiterung des städtischen Wohnraumangebotes sowie zur Erweiterung des Angebotes an Arbeitsflächen von der Regelbauweise abgewichen werden kann.

Möglichkeiten für solche baulichen Verdichtungen, die über die grossen Arealentwicklungsplanungen und die im Hochhauskonzept bezeichneten Eignungsräume hinaus gehen, bestehen insbesondere dort, wo zum einen eine geeignete städtebauliche Grunddisposition besteht, zum anderen aber auch Eigentümer oder Landnutzer die Bereitschaft und die Ressourcen für eine städtebauliche Neuausrichtung haben. Abweichungen von den gewachsenen städtebaulichen Strukturen erfordern in jedem Einzelfall massgeschneiderte planerische Vorgaben, um die Quartierstrukturen und die Siedlungsentwicklung aufeinander und auf die Verkehrsentwicklung abzustimmen.

Zielsetzungen

Um im Sinne der Richtplanstrategie der urbanen Qualitätsmaximierung eine hochwertige und stadtverträgliche Verdichtung zu gewährleisten, sind im Zusammenhang mit Massnahmen der vertikalen Verdichtung qualitätssichernde Verfahren durchzuführen.

Durch qualitätssichernde Verfahren sollen die Einbettung der neuen Bau- und Nutzungsstrukturen in den Stadt- und Quartierkontext gesichert und die Spielräume für eine nachhaltige Entwicklung ausgelotet werden.
Die Nutzung der Potenziale erfolgt in der Regel durch die Festsetzung von Bebauungsplänen, die den übergeordneten städtebaulichen Kontext berücksichtigen.

Strategie / ST
1, 4 und 7

Leitsätze
1, 2, 4, 5, 7, 14, 18, 19 und 33 

 

Grundlagen:
Das Bau- und Planungsgesetz des Kantons Basel-Stadt (BPG) regelt Gebäudehöhen via Zonenvorschriften. Von der Regelbauweise ab­weichende Gebäudehöhen werden über Bebauungspläne festgelegt.

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Planungsgrundsätze

  1. Um im Kanton Basel-Stadt mittels vertikaler Verdichtung zusätzlichen Wohn- und Arbeitsraum zu schaffen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit mittels Bebauungsplänen von der Regelbauweise abzuweichen.
  2. Damit eine hochwertige und stadtverträgliche Entwicklung gewährleistet ist, erfolgen Massnahmen der vertikalen baulichen Verdichtung, die über die prägenden städtebaulichen Strukturen hinaus gehen, nur in geeigneten und mit dem ÖV und Fuss- und Veloverkehr sehr gut erschlossenen Gebieten und auf der Grundlage qualitätssichernder Verfahren.
  3. Diese Verfahren sollen insbesondere die Einbettung der neuen Bau- und Nutzungsstrukturen in den Stadt- und Quartierkontext gewährleisten, den nötigen Freiraum sichern und Spielräume für eine nachhaltige Entwicklung schaffen. Die städtebaulichen Anliegen sind in der Regel über Bebauungspläne zu sichern.

Grundlagen

Das Bau- und Planungsgesetz des Kantons Basel-Stadt (BPG)
regelt Gebäudehöhen via Zonenvorschriften. Von der Regelbauweise ab­weichende Gebäudehöhen werden über Bebauungspläne geregelt.

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