NL2.3 Waldwirtschaft

Der Wald hat auch im Kanton Basel-Stadt eine Bedeutung. Obwohl er nur gerade 12% der Kantonsfläche bedeckt, erfüllt er verschiedenste gemeinwirtschaftliche Funktionen. So liefert er den nachwachsenden Rohstoff Holz, bietet dem Menschen Raum für Erholung, ist Lebensraum für eine Vielfalt von Tieren und Pflanzen und sorgt nicht zuletzt für den Schutz von Siedlungen und Verkehrsinfrastrukturen. Die laubholzreichen Wälder des Kantons Basel-Stadt leisten einen wesentlichen Beitrag zum Schutz des lebenswichtigen Grundwassers und zur Produktion sauberen Trinkwassers. Zudem prägt der Wald unsere Landschaft. Er gehört zu 21% Privaten und zu 79% öffentlichrechtlichen Eigentümern.

Für die Umschreibung des Waldbegriffes, den Schutz des Waldes sowie für die Bewirtschaftung und Planung des Waldes gilt die Waldgesetzgebung von Bund und Kanton (Waldgesetz (WaG), Waldverordnung (WaV), WaG BS, WaV BS).

Wälder sind nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit so zu bewirtschaften, dass sie ihre Funktionen dauernd und uneingeschränkt erfüllen können. Ziel ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt, Produktivität, Verjüngungsfähigkeit und Vitalität der Wälder. Eine nachlassende Nutzung unserer Wälder führt zu einer Überalterung der Bestände. Die baselstädtischen Wälder sind nach den Grundsätzen des naturnahen Waldbaus zu pflegen.

Das Waldareal ist keine Nutzungszone im Sinne des Planungsrechts. Der Waldentwicklungsplan (WEP) auf der Grundlage von § 20 ff. WaG BS und § 24 WaV BS dient dazu, eine nachhaltige Erfüllung der einzelnen Waldfunktionen sicherzustellen. Für das Waldareal ist der Waldentwicklungsplan WEP das Planungsinstrument auf Richtplanebene.

Der Waldentwicklungsplan und der kantonale Richtplan sind aufeinander abgestimmt. Mit der Abstimmung wird einerseits ein zweckmässiges Vorgehen in den gegenseitigen Einflussbereichen sichergestellt, andererseits kann mit Massnahmen der Raumplanung die Erhaltung und Förderung der verschiedenen Waldfunktionen unterstützt werden.

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Planungsziele (erwünschte Wirkung)

  • Der Wald soll in seiner Fläche und seiner räumlichen Verteilung erhalten bleiben.
  • Pflege und Bewirtschaftung sollen die nachhaltige Erhaltung sämtlicher Funktionen des Waldes sicherstellen.
  • Der nachwachsende Rohstoff Holz soll mindestens so stark genutzt werden, dass der Vorrat nicht mehr zunimmt (Ausnahme: in Totalreservaten).
  • Die Naturwerte sollen über eine flächendeckende naturnahe Waldbewirtschaftung, über die Ausscheidung von Vorrangflächen und über die Aufwertung der Waldränder gesichert werden.
  • Die Wirkung der Wälder als Filter und Schutz des Grundwassers soll gesichert werden.
  • Die Erholung im Wald soll möglich bleiben, wobei negative Einflüsse von Erholungssuchenden wenn immer möglich zu reduzieren sind.

Strategie / ST
2, 10 und 12

Leitsätze
34, 35 und 39

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Planungsgrundsätze / Planungsanweisungen

Der Lebensraum Wald ist so zu erhalten, dass er seine vielfältigen Funktionen erfüllen kann. Er dient der Holzproduktion, der Erholung, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als Schutz der Lebensgrundlagen und vor Naturgefahren.

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