M5.1 Hafenanlagen

Ausgangslage

Über die Schweizerischen Rheinhäfen besteht mit dem umweltfreundlichen Transportmittel Schiff der einzige Schweizer Wasseranschluss zur globalen Hochseeschifffahrt. Der Rhein ist die meistbefahrene Wasserstrasse Europas und ein wichtiger Verkehrsträger für den Aussenhandel der Schweiz.

Die Schweizerischen Rheinhäfen stellen mit einem Anteil von 25% den wichtigsten Umschlagplatz des Landes für Container dar. Mengenmässig gehen rund 70% der Güterimporte, welche in den Schweizerischen Rheinhäfen umgeschlagen werden, an Destinationen ausserhalb der Nordwestschweiz. Analoges gilt für die Exporte. Somit ist der Güterumschlag in den Rheinhäfen von nationaler Bedeutung.

Die Häfen bilden eine wichtige Plattform im kombinierten Verkehr zwischen Wasser, Schiene und Strasse. Rund zwei Drittel der Güter ab und zu den Rheinhäfen werden mit der Bahn transportiert. Mit der Eröffnung des Gotthardbasistunnels wird die Einbettung der Binnenschifffahrt in den europäischen kombinierten Verkehr gestärkt und eine kostengünstige Verlagerung von Strassentransporten auf Schiene und Wasser begünstigt.

Zielsetzungen

Die Rheinhäfen als intakte, gut funktionierende und wirtschaftlich stabile Infrastruktur sollen unter Einbezug der Nachbarhäfen in ihrer Funktion gestärkt werden. Als Grundlage gilt der Staatsvertrag der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Hafen­zusammenlegung. Ziel ist die Schaffung eines trimodalen Terminals mit hoher Leistungsfähigkeit und Effektivität bei der Anbindung aller drei Verkehrsträger Wasser, Schiene und Strasse.

Im Bereich des ehemaligen Badischen Rangierbahnhofes wird ein neues Hafenbecken realisiert, welches einen direkten Wasseranschluss an den trimodalen Containerterminal Basel Nord ermöglicht (s. M6.1 Umschlagsanlagen). Die Erweiterung des Hafens unterstützt die Verlagerungspolitik des Bundes, den Gütertransport vermehrt über Schiene und Wasser abzuwickeln. Die Anliegen des Umwelt- und Naturschutzes müssen bei der Planung, Erstellung und dem Betrieb von Hafenanlagen berücksichtigt werden.

Das Vorhaben auf dem ehemaligen Badischen Rangierbahnhof ist Teil der Hafenentwicklung, die die Grundlage für die nachfolgende Stadtentwicklung am Rheinufer darstellt. Das dortige, der Hafenwirtschaft dienende, Gebiet soll unter Berücksichtigung der Anforderungen des Hafens in einen neuen Stadtteil transformiert werden (s. S2.2 Arbeiten und Wohnen sowie A2 3Land). So wird es möglich Wohnraum, Wirtschaftsflächen sowie zusätzliche Freiräume zu schaffen.  

Strategie / ST
3, 7, 8 und 11

Leitsätze
1, 21, 40, 49 und 50

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Planungsgrundsätze

  1. Die Güterverkehrsdrehscheibe Hafen Kleinhüningen ist langfristig unter Berücksichtigung der Umnutzungs­ansprüche entlang des Rheins zu sichern, zu entwickeln und bei allen Planungen zu berücksichtigen.
  2. Stadtentwicklungsplanungen und die Entwicklungsplanung der Schweizerischen Rheinhäfen sind gegenseitig aufeinander abzustimmen.
  3. Die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Häfen F und D wird unterstützt.
  4. Die Funktionalitäten des Hafenbahnhofs im Hafen Kleinhüningen sind langfristig sicherzustellen und weiterzuentwickeln, so dass die Gütertransporte ab den Rheinhäfen in die Schweiz zu einem hohen Anteil auf der Schiene erfolgen.

Planungsanweisungen

  1. Der Kanton setzt sich mit den Planungspartnern dafür ein, dass das zur Realisierung des Hafenbeckens 3 nötige Areal bis Ende 2020 erworben werden kann.

Örtliche Festlegungen (in Richtplankarte)

Nr. Massnahme Koordinatiosstand
a) Erweiterung Hafenanlage mit Hafenbecken 3 Festsetzung

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Massnahmen / Details zu den örtlichen Festlegungen

a) Hafenbecken 3

Auf dem Gelände des ehemaligen Badischen Rangierbahnhofs wird das Hafenbecken 3 erstellt. Mit diesem Hafenbecken wird der Anschluss des Terminals Basel Nord zum Rhein für die Binnenschifffahrt und damit die Trimodalität ermöglicht. Das neue Hafenbecken wird an das bestehende Hafenbecken 2 angeschlossen und führt unter der A2-Grenzbrücke zum Terminal.

Das Neubauprojekt tangiert wertvolle Naturschutzflächen, die im Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden in der Liste der «nicht definitiv bereinigten Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung» (Objekt Nr. 232 «Badischer Bahnhof»), dem kantonalen Inventar der schützenswerten Naturobjekte (ID-Nr. Naturobjekte 369 + 371 Alter Badischer Rangierbahnhof, südlich und nördlich Neuhausstrasse) sowie im aktuellen Richtplan (siehe NL3.1. Naturschutzobjekt NBa02 Ehemaliger Badischer Rangierbahnhof) erfasst sind. Ferner handelt es sich hierbei um eine wichtige, länderübergreifende Biotopverbundachse. Die Eingriffsvoraussetzungen sowie die erforderlichen Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen inklusive der rechtlichen Sicherung sind abzustimmen.

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