M4.1 Landesflughafen Basel-Mulhouse (EuroAirport)

Ausgangslage

Ein funktionsfähiger Flughafen hat für Basel und die ganze trinationale Region Nordwestschweiz/Oberelsass/Südba­den grosse wirtschaftliche Bedeutung.

In seinen heutigen Dimensionen und mit einem Heimmarkt von rund zwei Mio. Menschen innerhalb eines Einzugsgebiets von 45 Minuten Fahrzeit generiert der Landesflughafen Basel-Mulhouse einen Arbeitsmarkteffekt von etwa 15’000 bis 20’000 induzierten Stellen. Es kann von einer entsprechend hohen Wertschöpfung ausgegangen werden. Ohne Flughafen würde Basel-Stadt zweifelsohne bedeutend an Attraktivität einbüssen, sei es als Standort für die ansässigen internationalen Unternehmen, sei es als Standort für Tourismus und Messeaktivitäten.

Zielsetzungen

Als einer der drei Landesflughäfen der Schweiz ist der Flughafen Basel-Mulhouse für die trinationale Region von hoher wirtschaftlicher Bedeutung und ist insbesondere im Europaverkehr konkurrenzfähig.

Für den Kanton Basel-Stadt gelten die Inhalte des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) (15.05.2013) und des Berichts 2016 über die Luftfahrtpolitik der Schweiz (Lupo 2016). Danach soll sich der Landesflughafen Basel-Mulhouse in erster Linie auf den Europaluftverkehr und die regional erforderlichen Interkontinentalflüge ausrichten. Er soll sich nachfrageorientiert entwickeln können und so zum Wirtschaftsstandort Schweiz beitragen.

Entsprechend den Festlegungen des SIL sollen die Landesflughäfen optimal mit den landseitigen Verkehrsträgern verknüpft und mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen werden. Der Flughafen Basel-Mulhouse ist daher an das Schienennetz anzuschliessen. Aus Sicht des Bundes sollen langfristig auch Fernverkehrsanschlüsse möglich sein.

Die Entwicklung des EuroAirport muss in Zusammenarbeit und Partnerschaft mit den staatlichen Trägern des Flughafens (Frankreich, Schweiz) sowie den Nachbarn des Flughafens in Deutschland, im Kanton Basel-Landschaft und  im Kanton Solothurn erfolgen.

Für das Stadtgebiet ergeben sich raumplanerische Fragen im Zusammenhang mit der Lage von An- und Abflugrouten, die direkte Landungen von resp. Starts nach Süden vorsehen. Den Interessen der Anwohnerschaft an Wohnqualität und Lärmschutz ist möglichst gut Rechnung zu tragen.

Strategie / ST
8 und 11

Leitsätze
1, 21, 40, 42 und 48

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Planungsgrundsätze

  1. Der Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt des Bundes (Objektblatt Landesflughafen Basel-Mulhouse) bildet den Rahmen für die raumplanerische Entwicklung in Bezug auf den Flughafen Basel-Mulhouse.
  2. Stadtentwicklungs- / Siedlungsplanung sind mit der Entwicklungsplanung des Flughafens Basel-Mulhouse abzustimmen.
  3. Bei der Umsetzung der Nutzungsplanung sind die Lärmgrenzwerte der Lärmschutzverordnung (LSV) für die Landesflughäfen zu berücksichtigen.
  4. Die Anbindung des Flughafens Basel-Mulhouse an den Schienenverkehr wird unterstützt und aktiv vorangetrieben.

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