A2 3Land

Ausgangslage

Die Städte Basel, Weil am Rhein (D), Huningue und Saint-Louis (F) sowie die überkommunalen Gebietskörperschaften, der TEB und die IBA vereinbarten im Juli 2016, den Stadtraum entlang des Rheins rund um das Dreiländereck – zwischen Dreirosen- und Palmrainbrücke – zu einem neuen urbanen Pol der trinationalen Agglomeration Basel zu entwickeln. Damit wollen die Städte die Chance des wirtschaftlichen Strukturwandels nutzen, um die heutige Situation, in der sich grosse Industrie- und Infrastrukturanlagen «gegenseitig den Rücken zeigen», umzukehren und sich einander zuzuwenden. Dies stellt ein einmaliges Projekt in Europa und ein Paradebeispiel für das Wirken der IBA Basel dar.

Zielsetzungen

Der Kanton Basel-Stadt will zusammen mit den französischen und deutschen Partnern den Stadtraum entlang des Rheins rund um das Dreiländereck – zwischen Dreirosen- und Palmrainbrücke – entwickeln.

Das Projekt der Hafen- und Stadtentwicklung ist ein wesentliches Element der trinationalen sowie baselstädtischen Innenverdichtung, indem im 3Land Raum für insgesamt 20‘000 Personen geschaffen werden kann (Einwohnerinnen und Einwohner und Arbeitsplätze), davon ca. 7‘000 innerhalb des bisherigen Basler Hafenperimeters.

Mit dieser Innenentwicklung wird ein grosses wirtschaftliches Investitionspotential eröffnet.

Grundvoraussetzung der Entwicklung 3Land sind infrastrukturelle Anpassungen, insbesondere die Weiterentwicklung der Hafenanlagen und Logistikeinrichtungen und die damit mögliche Optimierung des Hafenperimeters (s. M5.1 «Hafenanlagen: Rheinhäfen als Güterverkehrsdrehscheibe» und M6.1 «Güterverkehrslogistik»). Zu einer angemessenen Erschliessung und zur optimalen Integration und Inwertsetzung der frei werdenden Areale ist eine vollständige Verlagerung des Hafenbahnhofs unter Gewährleistung einer bahnbetrieblich effizienten Erschliessung der Hafenkerngebiete an den Hafenbecken 1 und 2 das Ziel. Bei fehlender Zielerreichung wäre die grenzüberschreitende Einbindung in einen neuen trinationalen Pol, die Erschliessung, die Nutzungen und eine Verdichtung grundsätzlich zu überprüfen.

Der baselstädtische Teil der 3Land-Entwicklung wird im Rahmen der Hafen- und Stadtentwicklung  umgesetzt (Stadtteilrichtplan s. S1.1 Entwicklung des Siedlungsgebietes und S2.2 Schwerpunkte Arbeiten und Wohnen – Gebiete Klybeckquai/Westquai und Altrheinweg).

 

Strategie / ST
1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 11
 

Leitsätze
3, 5, 6, 7, 8, 9, 12, 30 und 37
 

Planungsgrundsätze

  1. Der Kanton Basel-Stadt wirkt im Rahmen von Vereinbarungen, die er mit Huningue (F) und Weil am Rhein (D) trifft, und im Hinblick auf das Erfordernis, Raum für Einwohner und Arbeitsplätze zu schaffen, darauf hin, dass das grenzüberschreitende Vorhaben «Schwerpunktgebiet 3Land (Teil Basel-Stadt)» in Form eines zukunftsorientierten Stadtteils der trinationalen Metropole konkretisiert wird.
  2. Die gemeinsamen Zielsetzungen für das Projekt «3Land» werden in einer Vereinbarung festgehalten.
  3. Alle Entwicklungsschritte mit trinationalen Auswirkungen erfolgen in trinationaler Abstimmung.
  4. Als konzeptionelle Grundlagen dienen das grenz­über­schrei­tend abgestimmte «Raumkonzept 3Land (2015)» sowie das «Vekehrskonzept 3Land (2018)», deren Inhalte in den baselstädtischen Teilrichtplan für die Quartiere Kleinhüningen Klybeck einfliessen.

Planungsanweisungen

  1. Im Rahmen eines trinationalen Verkehrskonzepts stimmt das Amt für Mobilität die Verkehrsplanungen bis Ende 2018 trinational ab.
  2. Für die geplante Tramverbindung Kleinhüningen – Huningue und die neue Rheinbrücke bestimmt das Planungsamt in Abstimmung mit der französischen Seite bis Ende 2019 das massgebliche Verfahren und bereitet den Projektwettbewerb für eine Rheinbrücke inkl. der dazu notwendigen Budgetanträge vor.
  3. Die Ergebnisse des Stadtteilrichtplans und der Planungen zur Hafenbahn sind durch das Planungsamt mit den trinationalen Partnern abzustimmen.

Massnahmendetails zu den örtlichen Festlegungen

Das Raumkonzept 3Land bezeichnet als wesentliche Elemente:

  • Den Lebensraum Rhein mit seinen Uferbereichen und neuen Freizeitnutzungen. Er verbindet als vernetzendes Element von Grünräumen das 3Land und stellt dessen Zentrum dar.
  • Umliegende Landschaftsräume werden im 3Land integriert und vernetzt, welches mit neuen Grünräumen geöffnet und durchlässiger gestaltet wird.
  • Drei neue Brücken über den Rhein und die Hafeneinfahrt verbinden die drei Länder und schaffen neue Knotenpunkte an beiden Ufern. Die neue Verkehrserschliessung wird prioritär über umweltschonende Verkehrsmittel abgewickelt.
  • Die Nutzungen werden grenzüberschreitend abgestimmt und neue Bezüge über den Rhein hergestellt (urbanes Vis-à-vis). Damit werden neue und alte Quartiere miteinander vernetzt.

Voraussetzung für das Erreichen der Ziele ist die Berück­sichtigung und Integration

  • der Ansprüche und Bedürfnisse der Gebietskörper­schaften (Einhalten der Vereinbarungen),
  • der Umsetzung der Verlagerung von Güter-/ Hafenlogistik (optimale Verknüpfung der Verkehrsträger Wasser, Schiene, Strasse, Luft),
  • der städtebaulichen, wirtschaftlichen, insbesondere der hafenwirtschaftlichen und ökologischen Erfordernisse und Entwicklungsabsichten,
  • der Anliegen der betroffenen Bevölkerung, Unternehmungen und Grundeigentümer/innen (Sicherung der Mitwirkung),
  • der sozialen Anliegen (insbesondere auch aus den umliegenden Stadträumen),
  • der Mobilitätsansprüche (Fuss- und Veloverkehr, ÖV, MIV),
  • der Naturschutzanliegen (u.a. ökologische Vernetzung, Trockenstandorte, Ersatz und Ausgleichsfragen),
  • der Anliegen des Umweltschutzes (u.a. Lärmschutz, Lufthygiene, Naturgefahren).
Quelle: Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt, Planungsamt.
Karte: Grundbuch- und Vermessungsamt Basel-Stadt