A1 Agglomerationsprogramm

Agglomerationen sind grosse und dicht besiedelte Wirtschafts- und Lebensräume, die bereits heute und künftig noch vermehrt mit Verkehrsproblemen konfrontiert sind. Der Bund hat den damit verbundenen Handlungsbedarf erkannt und im Rahmen seiner Agglomerationspolitik 2001 das Instrument «Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung» eingeführt. In einem Agglomerationsprogramm müssen Verkehrs- und Siedlungsplanung gemeinsam betrachtet werden, um zur Siedlungsentwicklung nach innen einen Beitrag zu leisten. Ein Agglomerationsprogramm wird an seiner Gesamtwirkung gemessen. Erfüllt ein Agglomerationsprogramm die Voraussetzungen, so beteiligt sich der Bund an der Finanzierung über den Infrastrukturfonds mit maximal 50% der Kosten.
Der Infrastrukturfonds verfügt bei einer Laufzeit von 20 Jahren über CHF 20,8 Mrd. Er dient der Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten in den Agglomerationen, zur Fertigstellung und Ergänzung des bestehenden Nationalstrassennetzes sowie für Beiträge an Hauptstrassen im Berggebiet. Für Infrastrukturen des Agglomerationsverkehrs stehen CHF 6 Mrd. zur Verfügung, wobei rund CHF 2,5 Mrd. bereits für dringende Projekte freigegeben wurden und CHF 1,5 Mrd. für die Umsetzung der Projekte der ersten Generation des Agglomerationsprogramms reserviert sind.
Für künftige Generationen verbleiben damit im Infrastrukturfonds noch CHF 2 Milliarden. Bundesbeiträge werden nur an Agglomerationsprogramme geleistet, die zu ei­nem effizienteren und nachhaltigeren Gesamtverkehrssys­tem beitragen und über eine gemeinsame Trägerschaft ver­fügen

Agglomerationsprogramm Basel

In der Nordwestschweiz bearbeiten die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn gemeinsam mit den deutschen und französischen Partnern und in Abstimmung mit dem Trinationalen Eurodistrict Basel (TEB) das über die nationalen Grenzen hinausgreifende Agglomerationsprogramm Basel.
Mit der angestrebten nachhaltigen Entwicklung der Verkehrs- und Siedlungsstruktur soll die Agglomeration Basel im Standortwettbewerb gestärkt werden, was nicht zuletzt auch eine effiziente Nutzung der Verkehrsinfrastruktur vor­aussetzt. Deshalb umfasst das Agglomerationsprogramm inhaltlich koordinierte und priorisierte Massnahmen aller Verkehrsträger. Diese werden mit betrieblichen Massnahmen, übergeordneten nationalen Projekten sowie abgestimmten Massnahmen im Siedlungs- und Landschaftsraum komplettiert.
Das Agglomerationsprogramm Basel wird durch eine eigene Geschäftsstelle geleitet. Die Geschäftsstelle vertritt die Interessen der sechs Teilregionen gegenüber den Bundesbehörden

Agglomerationsprogramm Basel, 2. Generation / Zukunftsbild 2030

Im Rahmen des Agglomerationsprogramms Zweiten Generation wurde für die Agglomeration Basel ein Zukunftsbild entwickelt, das das Gebiet in funktionale Räume gliedert, das «Zukunftsbild 2030:Korridore+». Dieses Szenario, für das u.a. die künftige Bevölkerungsentwicklung sowie der daraus resultierende Wohnflächenbedarf ermittelt wurde, bildet die angestrebte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung der Agglomeration Ba­sel ab (Karte als orientierende Grundlage mit Legende, siehe unten).

Verhältnis Agglomerationsprogramm und Richtplanung

Die verbindliche Wirkung des Agglomerationsprogramms für Bundesbehörden, Nachbarkantone sowie den Kanton Basel-Stadt wird über die Genehmigung des kantonalen Richtplans gewährleistet. Aus diesem Grund müssen die relevanten Inhalte des Agglomerationsprogramms Basel Bestandteil des Richtplans sein.

Strategie / ST
1, 2, 4, 69 und 11

Leitsätze
1, 40, 42, 43, 45 und 48

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Planungsgrundsätze

Der Kanton bearbeitet gemeinsam mit den Kantonen
Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn sowie den ausländischen Partnern das Agglomerationsprogramm Basel. Die Gemeinden im Agglomerationsperimeter sind in der weiteren Bearbeitung in Bezug auf die Strategie sowie
in Bezug auf die Entwicklung der Massnahmen und ihre Umsetzung verstärkt einzubeziehen.

Massnahmen / Details

Richtplanrelevante Massnahmen der 1. Generation des Agglomerationsprogramms:

  • ÖV-Erschliessung Erlenmatt (in Volksabstimmung vom 18.5.2014 abgelehnt)
  • ÖV-Direktverbindung Leimental - Bahnhof SBB (Margarethenstich)
  • Velo-/Fussverbidnung St. Johanns-Park - Huningue (Rheinpromenade)
  • Veloparking Badischer Bahnhof

Richtplanrelevante Massnahmen der 2. Generation des Agglomerationsprogramms*

Aggl.-Nr. Massnahme Richtplan/Objektbl./
Massn.-Nr.
  A-Horizont  
Ö1 Regios-S-Bahn Elektrifizierung Hochrheinstrecke Basel-Waldshut (-Erzingen) M1.1 f)
Ü5 Schienenanbindung an EuroAirport M1.1 a)
G2 Gateway Basel-Nord (KV-Terminal) M6.1 b)
Ü1 Entflechtung Basel-Muttenz (1. Etappe) M1.1 c)
Ö14 Verlängerung Tramlinie 3 nach Saint-Louis M1.2 a1)
Ö16 Tramverlängerung Stücki – Kleinhüningen M1.2 c)
M1a Verkehrssteuerung und flankierende Massnahmen Anschluss Basel-City – Basel SBB – Gundeldinger Quartier M2.2 e)
M2 Basel-Dreispitz: Knotenanpassungen M2.2 d)
LV1-29 Fuss- und Veloverbindung Friedrich Miescher-Strasse - Theodor Herzl-Strasse M3.1 l), M3.2 i)
LV1-32  Fuss- und Veloverbindung Hafen Kleinhüningen/Klybeck M3.1 g), M3.2 d)
LV1-33 Veloverbindung Lange Erlen M3.2 j)
LV1-31 Veloerschliessung regionaler Arbeitsplatzschwerpunkt Dreispitz M3.1 j), M3.2 h)
LV1-26 Velostation Bahnhof SBB, Südseite M3.2 o)
 

B-Horizont

 
Ü4 Ausbau Basel SBB Westkopf, Wendegleis St. Johann         M1.1 b)
Ü3 Leistungssteigerungen zwischen Bahnhof SBB und Pratteln durch Streckenausbauten und Entflechtungsmassnahmen M1.1 c)
Ü7 Neubau-/Ausbaustrecke Karlsruhe – Basel M1.1 e)
Ö2 Regio-S-Bahn Herzstück M1.1 g)
Ö4 Regio-S-Bahn Haltestelle Morgartenring M1.1 h2)
Ö5 Regio-S-Bahn Haltestelle Solitude M1.1 h1)
Ö6 Regio-S-Bahn Haltestelle Riehen-Stettenfeld/Lörrach-Zollweg              M1.1 h3)
Ö17 Neue Tramverbindung Dreispitz M1.2 b1), M1.2 b2)
Ö23 Neue Tramverbindung Claragraben M1.2 h)
Ö24 Neue Tramverbindung Petersgraben M1.2 i)
Ö25 Tramknoten Schützenhaus M1.2 k)
Ö33 Linienschifffahrt auf dem Rhein (Schifffahrtslinie Palmrainbrücke – Birsfelden) M1.3
Ü10       Kapazitätssteigerung A2 Osttangente, Verzweigung Hagnau bis Schwarzwaldtunnel M2.1 a)
M3         Verkehrserschliessung Hafen – Stadtentwicklung Kleinhüningen M2.2 g)
LV2-16 Riehen/Lörrach: Steg Gewerbekanal/Mühleteich M3.1 q), M3.2 n)
LV2-7 Sevogelbrücke M3.1 o) / M3.2 l)
LV2-10 Badischer Bahnhof: Verbesserte Verbindungen zu den Perrons M3.1 f)
LV2-11 Velostation Ost am Bahnhof Basel SBB M3.2 q)
LV2-12 Fuss- und Velobrücke Dreiländereck M3.1 h), M3.2 e)
LV2-8 Fuss- und Velobrücke Dreispitz – Güterbahnhof Wolf          M3.1 i), M3.2 g)
LV2-9 Velostationen Regionalschwerpunkt Innenstadt M3.2 r)
LV2-13 Neue Gleisfeldquerung West am Bahnhof Basel SBB         M3.1 r), M3.2 s)
LV2-15 Fuss- und Veloweg Bad. Bahnhof – Grenzach-Wyhlen M3.1 p), M3.2 m)
 

C-Horizont

 
Ö3 Doppelspurausbau Wiesentalbahn M1.1 i)
Ö15 Verlängerung Tramlinie 11 nach Saint-Louis M1.2 a2)
Ö22 Tramtangente Kleinhüningen – Huningue (Saint-Louis – Euro-Airport)               M1.2 e)
Ö26 Tram Roche M1.2 d)
Ö27 Tram Spitalstrasse (Verlegung aus St. Johanns-Vorstadt) M1.2 g)
Ö35 Tramverbindung Dreispitz – St. Jakob (– Polyfeld Muttenz) M1.2 f)

*   Stand 30. Juni 2012; Zukunftsbild siehe unten

** Zu den Bezeichnungen (Titeln): Da bei der Formulierung des Agglomerationsprogramms eine systematische Übernahme aller Bezeichnungen der Richtplan-Massnahmen nicht in Betracht kam, gibt es in den beiden Planwerken fallweise Titel-Abweichungen für die gleichen Vorhaben; vorliegend wurde der Versuch unternommen, beiden Planwerken gerecht zu werden.

Zukunftsbild 2030: Korridore+

Karte Aggolerationsprogramm Basel, Zukunftsbild 2030: Korridore
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Quelle: Metron, 2012

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