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Kanton Basel-Stadt

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VE Ver- und Entsorgung

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Leitsätze Ver- und Entsorgung

Allgemein

Nachhaltige und flächendeckende Versorgung von Bevölkerung und Gewerbe
50
Ver- und Entsorgung sind der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet; sie sind auf die Ziele von Siedlung, Natur und Landschaft abzustimmen.
51
Die für die Bevölkerung als auch die Industrie- und Gewerbebetriebe wichtigen Standortfaktoren Ver- und Entsorgung bleiben gesichert und kostengünstig.

Versorgung,Wasser

Qualitativ hochwertiges Wasser in ausreichender Menge bereitstellen
52
Trinkwasser steht in ausreichender Menge und hoher Qualität bereit; bei der industriellen Verwendung von Trinkwasser als Brauchwasser ist die nachhaltige Nutzung des Gebiets Lange Erlen gewährleistet.
53
Die Versorgungsplanung ist regional und auf Nachhaltigkeit ausgerichtet; das Gebiet der Langen Erlen hat für die Produktion eine hohe Bedeutung.

Versorgung, Grundwasser

54
Das Grundwasser ist langfristig vor negativen Einflüssen zu schützen.
55
Bewirtschaftung und Nutzung des Grundwassers erfolgen nachhaltig durch eine integrierte Bewirtschaftung aller künstlichen und natürlichen Wasserkreisläufe.

Versorgung, Rohstoffe

Nicht erneuerbare Rohstoffe wieder verwenden
56
Zum Schutz von nicht erneuerbaren Rohstoffen wie Kies, Sand oder Steine ist vermehrt Recyclingmaterial zu verwenden.

Versorgung, Energie

Einheimische, emissionsarme und erneuerbare Energien verwenden
57
Die sichere und kostengünstige Energieversorgung ist als Lebensgrundlage für die Menschen und als wichtiger Standortfaktor für Industrie und Gewerbe zu erhalten.
58
Einheimische, erneuerbare und emissionsarme Energien, Massnahmen zum sparsamen Umgang sowie Techniken zur effizienten und rationellen Nutzung sind zu fördern.

Entsorgung, Abwasser

Verschmutztes Abwasser behandeln
59
Verschmutztes Abwasser ist in die ARA Basel zu leiten und so zu behandeln, dass es ohne negative Auswirkungen auf die Biozönose des Rheins abgeleitet werden kann; nicht verschmutztes Abwasser ist getrennt zu fassen und soweit möglich zur Versickerung zu bringen oder in ein Oberflächengewässer einzuleiten.

Abwasserreinigungsanlage laufend optimieren
60
Die zentrale Abwasserreinigungsanlage ist laufend zu optimieren und dem Stand der Technik anzupassen.
61
Bei Störfällen ist zu verhindern, dass Gefahrengüter ins Kanalnetz gelangen. Sollten trotz der vorbeugenden Massnahmen dennoch gefährliche Stoffe in die Abwasseranlagen eintreten, müssen diese so behandelt werden können, dass keine zusätzliche Gefährdung für Mensch und Umwelt sowie keine Schäden am Entwässerungssystem entstehen.

Entsorgung, Abfall

Abfälle vermeiden
62
Die Abfallwirtschaft ist so zu organisieren, dass Abfälle primär vermieden werden. Der ressourcenintensiven Anwendung von Einwegverpackungen und –gebinden aller Art und dem damit verbundenen Littering ist Einhalt zu gebieten.

Erfassung und Nutzung von Wertstoffen fördern
63
Die separate Erfassung und Nutzung von Wertstoffen – die in Abfällen (auch Bauabfällen) enthalten sind – ist zu fördern. Die hierfür notwendige Infrastruktur ist im Kanton Basel-Stadt sowie mittels partnerschaftlich ausgehandelter Kooperationslösungen in den benachbarten Gebietskörperschaften bereitzustellen.

Entsorgungssicherheit gewährleisten
64
Für Abfälle, die nicht vermieden oder verwertet werden können, ist die Entsorgung im Rahmen der kantonalen Abfallplanung sowie mittels partnerschaftlich ausgehandelter Kooperationslösungen mit den benachbarten Gebietskörperschaften sicherzustellen.

Abfalltransporte reduzieren
65
Der Transport von Abfällen (inkl. Wertstoffen) und der damit verbundene Ausstoss von Luftschadstoffen ist auf ein Minimum zu reduzieren. Dabei gilt es, das Prinzip der Entsorgungsnähe auch mittels partnerschaftlich ausgehandelter Kooperationslösungen mit den benachbarten Gebietskörperschaften konsequent zu verfolgen.

Entsorgung, Altlasten

Altlasten sanieren
66
Sanierungsbedürftige belastete Standorte (=Altlasten) sind dauerhaft und nach Prioritäten geordnet zu sanieren.

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