Leitsätze Siedlung
Siedlungsstruktur
Die Siedlungsstruktur regional abgestimmt optimieren
1Die Siedlungsentwicklung, ausgerichtet insbesondere auf den öffentlichen Verkehr, ist auf die Verkehrsnetze mit ihren Kapazitäten und Auswirkungen sowie auf die trinationale Zentrenstruktur abzustimmen.
2Erneuerungen und Veränderungen des Siedlungsraumes erfolgen insbesondere unter Beachtung optimaler baulicher Dichten und ausgewogener Sozialstruktur.
3So weit möglich und städtebaulich sinnvoll, sind Stadt und umliegende Gemeinden als voneinander abgegrenzte Siedlungskörper erkennbar zu halten; siedlungsgliedernde Freiräume sollen neben ihrer Funktion für Landwirtschaft und ökologische Vernetzung die Naherholung unterstützen.
4Stadtentwicklungsgebiete sind unter Beachtung der verschiedenen Nutzungsansprüche als nachhaltige «Zukunftsquartiere» auszubilden.
5Der wirtschaftliche Strukturwandel und die Reorganisation öffentlicher Nutzungen soll neuen wertschöpfungsintensiven und stadtplanerisch erwünschten Nutzungsformen zustatten kommen.
6Bei der Siedlungserneuerung und -ergänzung hat die Erstellung von Bauten mit grosszügigen Wohnungen Vorrang.
Wirtschaft
im Siedlungsraum Rahmenbedingungen für eine dynamische und nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft schaffen
7Die raumplanerischen Massnahmen für die Wirtschaft zielen in regionaler Zusammenarbeit prioritär auf hochwertige, wertschöpfungsintensive Wirtschaftsaktivitäten.
8Für den «urbanen Sektor» und für innovative Neugründungen sind ausreichende und siedlungsverträgliche Entwicklungsmöglichkeiten zu sichern.
9Strukturwandel und Nutzungsintensivierungen auf Arbeitsgebieten sind zu unterstützen und mit Qualitätsverbesserungen im Städtebau, die der Nachhaltigkeit verpflichtet sind, zu begleiten.
10Die verträgliche Mischung von Arbeiten, Wohnen und anderen Nutzungen ist in geeigneten Gebieten zu fördern.
11Zusammen mit den tangierten Firmen sind zweckentsprechende Gebiete für Produktions- und Forschungsbetriebe mit Störfallrisiken oder anderen Emissionen festzusetzen und langfristig vor Konflikten mit empfindlichen Nutzungen zu sichern.
12Für die Infrastruktur der Güterlogistik sind die Räume unter regionalem Gesichtswinkel zu konzentrieren; Auslegung und Ausgestaltung der Infrastrukturanlagen sind zu optimieren.
13Die Ansiedlung von verkehrsintensiven Einrichtungen ist unter Anwendung von Kriterien, die die Stadt- und Wirtschaftsentwicklung fördern, zu steuern.
Siedlungsqualität
Die Siedlungsqualität stärken und differenzieren
14Die Entwicklung der Stadtteile und der Einwohnergemeinden hat unter Berücksichtigung des historischen Charakters und hinsichtlich der Stärkung der eigenen Identität zu erfolgen.
15Bebauung und Freiraum müssen unter Beachtung historischer Gefüge hohe urbane und landschaftliche Ansprüche erfüllen.
16Die Nutzungen des Rheinraums sind unter Beachtung seiner gesamtstädtischen Bedeutung zu fördern; die Konflikte sind zu entschärfen.
17Das Freiraum- und Grünflächenangebot ist unter Beachtung der übrigen städtebaulichen Anforderungen bedarfsgerechter zu verteilen und, wo möglich, zu erweitern.
18Der öffentliche Raum ist sowohl als Verkehrs-, Kultur- und Naturraum als auch als Aufenthalts-, Erlebnis- und Bewegungsraum zu planen und zu gestalten.
19Die Wohnumfeldaufwertung ist konsequent weiterzuführen.
20Familiengartenareale sind partiell für allgemein zugänglichen Grünraum zu öffnen sowie für Bebauungen umzuzonen; ein hinreichendes Angebot an Familiengärten ist langfristig zu sichern.
21Wo der Lärm nicht an seiner Quelle verringert werden kann, sind seine Auswirkungen zu minimieren.
22Schädliche und lästige Immissionen und Gefahren sind durch planerische und technische Massnahmen zunehmend zu reduzieren.
Öffentliche Bauten und Anlagen
Bau und Umnutzung von öffentlichen Bauten und Anlagen als Entwicklungsimpulse nutzen
23 Die öffentlichen und die privat betriebenen Einrichtungen mit überlokaler Bedeutung sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut zu erschliessen und infrastrukturell zu koordinieren.
24 Der Universität und der Fachhochschule werden bedarfsgerecht Entwicklungsräume bereitgestellt.
25 Die Schulraumplanung als integrierender Bestandteil der Siedlungsentwicklung stellt die Räume bereit und sichert die Standorte für die Weiterentwicklung der Schulen in Basel-Stadt.
26 Für Spitäler, Kliniken und für Einrichtungen zur Betreuung betagter und pflegebedürftiger Personen werden Räume bereitgestellt und Standorte für deren Weiterentwicklung gesichert.
27 Sportanlagen unterschiedlicher Grösse werden gefördert, um den natürlichen Bewegungsbedarf der Bevölkerung zu decken und um den Kanton weiterhin als attraktiven Standort für Anlässe des Hochleistungssportes zu vermarkten.
Freizeit, Erholung und Sport
Raum für Erholung erweitern
28 Im Siedlungs- und Nichtsiedlungsgebiet sind Räume für die Bewegungsaktivität in Abstimmung mit anderen Nutzungsansprüchen zur Verfügung zu stellen.
29 Die Ausübung des Schul- und Breitensports ist durch die Bereitstellung der notwendigen Sportanlagen zu gewährleisten.
30 Sportanlagen und ihre Infrastruktur sind den aktuellen Gegebenheiten anzupassen (Modernisierung).
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