VE1.1 Trink- und Brauchwasser

Grundwasser als Grundlage für die Trinkwasserversorgung und die Ökosysteme

Grundwasser ist Teil des gesamten Wasserkreislaufs, Grundlage für die Trink- und Brauchwasserversorgung sowie für die Ökosysteme. Das Grundwasser ist deshalb in seiner Gesamtheit zu schützen. Sauberes Trinkwasser ist die wichtigste Voraussetzung für ein gesundes Leben. Es soll in ausreichender Menge, in hoher Qualität und wirtschaftlich produziert werden. Gleichzeitig sind die hydrologischen, biologischen und chemischen Funktionen der Ökosysteme zu gewährleisten (Gewässerschutzgesetz (GSchG) und GSchV BS).

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Nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung des Grundwassers

Neben der Versorgung mit Trinkwasser von hoher Qualität und in ausreichender Menge – unter Beachtung der hydrologischen Zusammenhänge, der Netzverbunde und Wasserlieferverträge (z. B. Trinkwasserzukäufe von der Hardwasser AG) – steht eine nachhaltige, regional ausgerichtete Bewirtschaftung und Nutzung des Grundwassers im Vordergrund. Eine nachhaltige Wasserwirtschaft wird definiert als integrierte Bewirtschaftung aller künstlichen und natürlichen Wasserkreisläufe unter Beachtung der Zielsetzungen des langfristigen Schutzes von Wasser als Lebensraum, die Sicherung von Wasser in seinen verschiedenen Facetten als Ressource für die jetzige wie für nachfolgende Generationen und die Erschliessung von Optionen für eine dauerhaft naturverträgliche, wirtschaftliche und soziale Entwicklung.

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Grundwasser frühzeitig (planerisch) und nachhaltig schützen

Mit dem planerischen Grundwasserschutz wird eine frühzeitige und nachhaltige Grundwasserbewirtschaftung sichergestellt. Um die Trinkwasserversorgung sicherzustellen, legt der Kanton Schutzbereiche fest (Grundwasserschutzzonen und Gewässerschutzbereiche).

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Grundwasserschutzzonen

Die wichtigsten Grundwasserschutzzonen des Kantons befinden sich in den Langen Erlen. Sie dienen dem Schutz der Trinkwasserfassungen. Zwei kleinere Schutzzonen im öffentlichen Interesse sind auf Riehener Gemarkung im Autal und im Moostal ausgeschieden. Da die Entnahmemengen in den Langen Erlen höher sind als die Menge an natürlich nachfliessendem Grundwasser, wird dort seit Jahren vorgereinigtes Rheinwasser zur Versickerung gebracht, das Grundwasser dadurch künstlich angereichert (Art. 20 GSchG, Art. 29 GSchV, Gesetz und Verordnung über Grundwasserschutzzonen BS).

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Gewässerschutzbereiche (AU, ZU)

Der Kanton bezeichnet zum Schutz des Grundwassers und für zu treffende Schutzmassnahmen Gewässerschutzbereiche, in denen die Erstellung und Änderung von Bauten und Anlagen sowie Grabungen, Erdbewegungen etc. bewilligungspflichtig sind (Art. 19 GSchG, Art. 29 GSchV).

Gewässerschutzbereich (AU)
Der Gewässerschutzbereich (AU) dient gleichermassen dem qualitativen wie dem quantitativen Grundwasserschutz. Flächendeckend ausgeschieden, umfasst er die nutzbaren unterirdischen Gewässer sowie die zu deren Schutz notwendigen Randgebiete.

Zuströmbereich (ZU)
Zuströmbereiche (ZU) werden zum Schutz vor flächenhaft versickernden Schadstoffen (z.B. Nitrat, Pflanzenschutzmittel) ausgeschieden. Sie umfassen Gebiete, aus denen der wesentliche Anteil des geförderten Grundwassers stammt. Die Zuströmbereiche des Kantons Basel-Stadt sind in einem Planwerk dargestellt. Im Bereich der Langen Erlen sind dies 310 ha. Der gesamte Einzugsbereich erstreckt sich über die Landesgrenze hinweg.

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Grenzüberschreitender Gewässerschutz

Für Grundwasser und Oberflächengewässer bilden vom Menschen festgelegte Grenzen keine Hindernisse. Die Interessen des Grundwasserschutzes im Wiesegebiet sowie allfällige Nutzungseinschränkungen sind deshalb grenzüberschreitend in Deutschland zu vertreten.

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Überwachung

Mit der Grundwasser- und Oberflächengewässerüberwachung werden unter Anwendung weiterzuentwickelnder Instrumente (Modelle, Analysen, Proben etc.) alle qualitativen und quantitativen Veränderungen registriert.

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Trinkwasserverbrauch

Für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung benötigt der Kanton Infrastrukturanlagen zur Anreicherung, Aufbereitung und Verteilung des geförderten Grundwassers.
Der Trinkwasserverbrauch war seit Mitte der 1970er-Jahre rückläufig, bei Normalbetrieb (d. h. beim durchschnittlichen Tagesbedarf) existieren geringe Überkapazitäten. Deshalb ist mittelfristig eine auf die Region bezogene Planung der Trinkwasserproduktion erforderlich. Sie beachtet Aspekte der Versorgungssicherheit, der haushälterischen Wassernutzung und der regionalen Wasserkreisläufe. Dazu werden alle Gewässer einbezogen und Mengen- und Güteaspekte des Wassers berücksichtigt (Art. 46 GschV, Agenda 21).
Die Menge Trinkwasser, welche als Brauchwasser genutzt wird, beeinflusst die Flächenausdehnung der für die Trinkwasserproduktion zur Verfügung stehenden Gebiete. Bei der industriellen Verwendung von Trinkwasser als Brauchwasser muss die nachhaltige Nutzung des Gebiets der Langen Erlen gewährleistet sein.
Die Förderung wassersparender Technologien und Mehrfachnutzung bieten im industriellen Bereich vielfältige Möglichkeiten zur Einsparung und zur Steigerung der effizienten Nutzung von Wasser.

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Zielkonflikte

Die Trinkwassergewinnung in urbanen Flusslandschaften steht zum Teil im Konflikt mit anderen raumwirksamen Nutzungen (Erholung, Freizeit, Naturschutz, Hochwasserschutz, Revitalisierung etc.). Die unterschiedlichen Interessen müssen vor dem Hintergrund einer hochwertigen Trinkwasserversorgung berücksichtigt und fachübergreifend ausgeglichen werden.

Strategie / ST
10 und 12

Leitsätze
50, 52, 53, 54 und 55

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Planungsgrundsätze / Planungsanweisungen

  1. Die Planung der Bewirtschaftung des Grundwassers ist auf eine nachhaltige Nutzung der regionalen Wasserressourcen auszurichten (regionale Versorgungsplanung).
  2. Die kantonalen Fachstellen stimmen die Grundwasserüberwachung, Schutzmassnahmen und Nutzungskonfliktregelungen mit den Nachbarbehörden ab.
  3. Der Fassungseigentümer überprüft die Grundwasserschutzzonen und leitet in Zusammenarbeit mit den übrigen verantwortlichen Stellen notwendige Massnahmen ein.
  4. Die kantonalen Fachstellen optimieren zusammen mit Experten der Forschung und der Versorgungsunternehmen die Grundwasserüberwachung.
  5. Lange Erlen: Revitalisierungen von Fliessgewässern und ökologische Aufwertungen sind dann zu fördern, wenn die hochwertige Trinkwasserproduktion durch Anreicherung des natürlichen Grundwasserstromes nicht gefährdet und ein wirkungsvoller Hochwasserschutz gewährleistet ist; der Kanton überprüft im Hinblick auf den Schutz der Grundwasseranreicherung den Hochwasserschutz – unter Beachtung möglicher Revitalisierungen.
  6. Innovative Techniken für die Reduktion des Trink- und Brauchwasserverbrauchs und zur Steigerung der effizienten Nutzung werden gefördert. Bei der industriellen Verwendung von Trinkwasser als Brauchwasser ist die nachhaltige Nutzung des Gebiets der Langen Erlen zu gewährleisten.

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