S4.5 Fahrendenplatz

Ausgangslage

Gemäss Bundesgerichtsentscheid vom 28. März 2003 (BGE 129 II 321) sind die Behörden aller staatlichen Ebenen verpflichtet, die Bedürfnisse der Fahrenden in der Raumplanung zu berücksichtigen und angemessene Stand- und Durchgangsplätze vorzusehen und zu sichern.
Gemäss Entwurf des Berichts des Bundesrates über die «Situation der Fahrenden in der Schweiz» ist die quantitative und qualitative Situation für die Fahrenden im Kanton Basel-Stadt nicht genügend. Sowohl aus gesamtschweizerischer wie auch aus kantonaler Sicht fehlt es an Fahrendenplätzen. Der Bedarf für Basel-Stadt wird mit einem Standplatz angegeben (total 2’000 m2 = 10 Stellplätze). Basierend darauf ist an der Friedrich Miescher-Strasse ein Fahrendenplatz in entsprechender Grösse erstellt worden.

Zielsetzungen

Um die Bedürfnisse der Fahrenden zu berücksichtigen, stellt der Kanton Basel-Stadt auf dem Kantonsgebiet einen planungsrechtlich gesicherten, hinreichend ausgestatteten und das ganze Jahr zugänglichen Platz für Fahrende zur Verfügung. Der Platz erlaubt eine duale Nutzung (Durchgangsplatz in der Sommersaison, Standplatz in der Wintersaison) und steht Fahrenden aller Nationalitäten offen.

Strategie / ST
Keine

Leitsätze
8

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Planungsgrundsätze

  1. Der Kanton Basel-Stadt stellt den Fahrenden einen 2‘000 m² grossen, zehn Stellplätze bietenden und hinreichend ausgestatteten Fahrendenplatz zur Verfügung.
  2. Der Platz für Fahrende dient in der Sommersaison als Durchgangsplatz und in der Wintersaison als Standplatz.

Planungsanweisung

  1. Das Planungsamt führt unter Einbeziehung der Allmendverwaltung, der Immobilien Basel-Stadt und der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel im Jahr 2026 eine erneute Prüfung und Abwägung des dauerhaften Betriebes des Standortes an der Friedrich Miescher-Strasse mit allfälliger erneuter Standortevaluation für einen Alternativstandort durch.
Örtliche Festlegungen (in Richplankarte) Koorinationsstands
Fahrendenplatz Friedrich Miescher-Strasse Festsetzung

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Massnahmen / Details zu den örtlichen Festlegungen

Der Fahrendenplatz an der Friedrich Miescher-Strasse grenzt unmittelbar an das Gelände der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basels (UPK). Die Parzelle stellt die einzige im Gebiet zur Verfügung stehende Flächenreserve für die UPK dar. Vor dem Hintergrund der Zentralisierungsbemühungen der UPK, als Teil des öffentlichen Gesundheitswesens, soll daher 2026 der dauerhafte Betrieb des Fahrendenplatzes erneut überprüft und mit den Flächenbedarf der UPK abgestimmt werden.

Der Standort des Fahrendenplatzes an der Friedrich Miescher-Strasse liegt gemäss Zonenplan des Kantons Basel-Stadt in der Bauzone 4. Im Falle einer erneuten Standortsuche und -evaluation sind grundsätzlich die Bauzonen 2 bis 6 sowie Zonen für Nutzungen im öffentlichen Interesse für einen Fahrendenplatz geeignet.