S1.2 Siedlungsgliedernde Freiräume

Ausgangslage

Siedlungsgliedernde Freiräume betonen den Siedlungsrand und gestalten das Landschaftsbild. Sie tragen dazu bei, dass Übergänge zwischen Gemeinden visuell wahrnehmbar bleiben. Sie übernehmen wie Siedlungsfreiräume diverse Funktionen: Sie sind bedeutend für die Naherholung, leisten einen Beitrag zum Frischluftaustausch und der Wärmeregulation und erfüllen eine wichtige Funktion als Lebensraum, Trittsteinbiotop und Teil des Biotopverbundes. Trotz ihrer gliedernden Funktion sind sie keine Grenzräume, sondern vielmehr Verbindungsräume zwischen Städten und Gemeinden.

Der siedlungsgliedernde Freiraum im Gebiet Bäumlihof / Landauer / Rheinäcker teilt das Siedlungsgebiet zwischen Basel und Riehen. Der siedlungsgliedernde Freiraum Riehen / Stetten an der Landesgrenze zu Deutschland verhindert das Verschmelzen der Siedlungsentwicklung von Lörrach und Riehen. Und der siedlungsgliedernde Freiraum im Gebiet Riehen – Bettingen trennt die beiden Gemeinden räumlich voneinander.

Zielsetzungen

Siedlungsgliedernde Freiräume bleiben erhalten und werden in ihren Funktionen gestärkt. Ziel dabei ist es, Siedlungsränder zu betonen und heute noch erlebbare Freiräume zwischen Siedlungsgebietsteilen vom Siedlungsdruck zu entlasten. Darüber hinaus erfüllen sie landschaftsästhetische, ökologische und lufthygienische Funktionen.

Die unterschiedlichen Nutzungsansprüche innerhalb der siedlungsgliedernden Freiräume gilt es zu koordinieren.

Strategie / ST
2 und 10

Leitsätze
3, 5, 12, 35, 37 und 38

Planungsgrundsätze

  1. Die siedlungsgliedernden Freiräume dienen der Gestaltung der Siedlungsränder, der Naherholung, der landschaftlichen Entwicklung und der ökologischen Vernetzung.
  2. Bauten und Anlagen und damit einhergehende Nutzungen müssen diese Zielsetzungen berücksichtigen.

Planungsanweisungen

  1. Im Gebiet Rheinäcker Basel (Basel Ost), welches ein Teilgebiet des siedlungsgliedernden Freiraumes Bäumlihof / Landauer / Rheinäcker ist, koordiniert das Planungsamt die raumrelevanten Interessen und Nutzungen zur Sicherung des Entwicklungspotenzials für künftige Planungen.
  2. Für den siedlungsgliedernden Freiraum Riehen / Stetten ist im Rahmen der Nutzungsplanung durch die Gemeinde Riehen aufzuzeigen, wie eine mögliche S-Bahn-Haltestelle, Bebauung und siedlungsgliedernde Funktion aufeinander abgestimmt werden. Dabei stimmt sie sich auch im Rahmen des gemeinsamen Projekts „Am Zoll Lörrach Riehen“ mit der Stadt Lörrach ab.

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Massnahmen / Details zu den örtlichen Festlegungen

a) Siedlungsgliedernder Freiraum Bäumlihof / Landauer / Rheinäcker
Eingebettet zwischen dem Landschaftspark Wiese und dem Rhein liegt der siedlungsgliedernde Freiraum zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen. Ausgestattet mit Sportplätzen, Familiengärten und grosszügigen Grünflächen ist der Raum ein beliebter Naherholungsort im Kanton Basel-Stadt. Trotz bestehender Siedlungsstrukturen ist der Raum durchlässig und übernimmt eine siedlungsgliedernde Funktion.

Nach der Ablehnung der Stadtrandentwicklung Basel Ost mittels Volksabstimmung in 2014 liegen für das Gebiet zurzeit keine Entwicklungsplanungen vor. Es gilt das Entwicklungspotenzial für künftige Planungen zu sichern. Entsprechend sind Nutzungsansprüche innerhalb des siedlungsgliedernden Freiraums untereinander zu koordinieren.

Mit Auslaufen der Familiengartenverträge im Jahr 2025 sollen nach einer Standortbestimmung strategische Überlegungen zur langfristigen Nutzung des Raumes ab 2019 in Angriff genommen werden. Hierbei sind Nutzungsansprüche an die Fläche südlich der Bäumlihofstrasse zu berücksichtigen und der Verlauf der Grenze des Siedlungsgebiets zu überprüfen. Dabei ist auch das Inventar der schützenswerten Naturobjekte und das Biotopverbundkonzept des Kantons Basel-Stadt zu beachten.

b) Siedlungsgliedernder Freiraum Riehen / Bettingen
Der weitgehend unverbaute Korridor ist eine wichtige ökologische Verbindungsachse zwischen dem Waldgebiet auf dem Ausserberg, dem Landwirtschaftsgebiet Mittelberg und dem Erholungsraum Wenkenpark. Diese Vernetzungsfunktion soll erhalten und gestärkt werden. Dazu sind die Massnahmen des Biotopverbundkonzeptes Kanton Basel-Stadt zu beachten.

c) Siedlungsgliedernder Freiraum Riehen / Stetten
Der Korridor zwischen Stettenfeld, Oberfeld und Maienbühl erlangt durch die Siedlungsentwicklung und nahe Grenzbebauung auf Lörracher Seite zusätzliche Bedeutung. Der siedlungsgliedernde Freiraum entlang der Landesgrenze soll ein siedlungsverbindender Freiraum werden, der sowohl Raum bietet für Freizeitanlagen als auch ökologische Funktionen erfüllt. Es gilt die Überlegungen zum siedlungsgliedernden Freiraum Riehen – Stetten mit dem gemeinsamen Projekt „Am Zoll Lörrach Riehen“ zusammen mit der Stadt Lörrach abzustimmen.

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