S1.1 Entwicklung des Siedlungsgebiets

Ausgangslage

Der Richtplan definiert das Siedlungsgebiet für die nächsten 15 bis 20 Jahre. Zum Siedlungsgebiet gehören die rechtskräftig festgelegten Bauzonen, die Siedlung strukturierenden Frei- und Grünräume sowie Infrastrukturanlagen. Nicht zum Siedlungsgebiet gehören zusammenhängende Natur- und Landschaftsräume, Landwirtschaftsräume und Waldgebiete.

Die mit der Gesamtrevision des Richtplans (2010) definierten Erweiterungen des Siedlungsgebiets sind mit den Zonenplanrevisionen in Basel und Riehen überprüft und teilweise neu festgelegt worden. Durch Hinzunahme der Bereiche Rheinäcker Basel und Riehen sowie Landauer Riehen ist das Siedlungsgebiet um 15 ha erweitert worden. Das Siedlungsgebiet wird in der Richtplankarte grau dargestellt.

Die gute wirtschaftliche Ent­wicklung lässt eine positive Arbeitsplatz- und Bevölkerungsentwicklung bis 2035 erwarten. Im mittleren und im hohen Bevölkerungsszenario geht das Statistische Amt Basel-Stadt bis 2035 jeweils von einer deutlichen Steigerung der Einwohnerzahl aus. Die Entwicklung der Anzahl der Beschäftigten verläuft noch positiver als die der Bevölkerung. Bei gleich bleibender Entwicklung gibt es in Zukunft mehr Beschäftigte als Einwohner in Basel-Stadt. In der Folge ist eine Zunahme an Berufseinpendelnden und somit eine steigende Ausnutzung der Verkehrswege und -mittel festzu­stellen.

In den letzten Jahren überstieg die Nachfrage nach Wohnraum das Angebot. Dies führte zu einer Verknappung von Wohnraum und zu einer Preissteigerung. Einwohnerinnen und Einwohner mit tiefen Einkommen haben Mühe eine bedarfsgerechte Wohnung zu finden. Zudem nimmt das Angebot an verfügbaren Wirtschaftsflächen auf dem Markt ab. Ebenfalls ist ein höherer Nutzungsdruck auf die öffentlichen Frei- und Grünräume festzustellen, welcher sich teilweise in Nutzungskonflikten äussert.

Zielsetzungen

Der Regierungsrat strebt als Entwicklungsziel bis 2035 eine Einwohner- und Beschäftigtenzahl von je 220'000 an. Das hierfür benötigte zusätzliche Angebot an Wohn- und Arbeitsplätzen wird ausschliesslich im bestehenden Siedlungsgebiet geschaffen (s. ST 4 und ST 7). Erweiterungen des Siedlungsgebiets sind derzeit nicht geplant.

Gemäss der Strategie der urbanen Qualitätsmaximierung findet eine Entwicklung nach innen zu einem Teil durch flächige Aufzonungen und punktuelles Wachstum in die Höhe statt. Das grösste Potenzial liegt in den Schwerpunkten der Siedlungsentwicklung (s. Abb. 1 unten; vgl. S2 Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung). Die Entwicklung dieser Gebiete trägt zur Standortattraktivität, Entwicklungsfähigkeit und Konkurrenzfähigkeit von Basel(-Stadt) als Kernstadt des Metropolitanraumes bei.

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Abb. 1: Entwicklungspotenziale im Siedlungsgebiet

Zur nachhaltigen Qualitätssicherung wird bei Planungen für grossräumige und funktional zusammenhängende Teilräume das Instrument Teilrichtplan gemäss §94 (2) BPG genutzt. Diese Teilrichtpläne dienen der Koordination raumwirksamer Massnahmen und Projekte und legen die nachhaltige räumliche Entwicklung des Gebiets fest. Dieses Instrument wird genutzt, um den gesteigerten Ansprüchen an den Raum bei einer stärkeren Verdichtung nach innen bestmöglich zu entsprechen (s. Abb. 2 unten).

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Bei allen Massnahmen zur Siedlungsentwicklung nach innen wird ein Anteil an preisgünstigem Wohnraum, eine stadtgerechte Mobilität und die Ausdehnung und Verbesserung des Angebots an öffentlichen Frei- und Grünräumen im bestehenden Siedlungsraum angestrebt.

Gemäss dem Raumkonzept Schweiz sowie dem Raumentwicklungskonzept Nordwest+ ist eine Entwicklung auf die bestehenden Zentren und insbesondere auf die Kernstadt Basel zu fokussieren. Ziel ist, durch eine Verdichtung nach innen, den regionalen Siedlungsflächenverbrauch zu reduzieren und durch einen Ausgleich zwischen der Arbeitsplatz- und der Einwohnerentwicklung eine Zunahme des Pendlerverkehrs zu begrenzen. Weiträumige Landschaften mit ihren Funkti­onen für die Landwirtschaft, die Ökologie und die Erholung der Bevölkerung bleiben erhalten.


Strategie / ST
1, 2, 4, 56, 7, 9 und 10

Leitsätze
1, 2, 3, 4, 9, 16, 35, 37 und 46

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Planungsgrundsätze

  1. Die Stadt Basel und die Gemeinden übernehmen in ihren Zonenplänen die Siedlungsgebietsgrenze gemäss dem Siedlungsgebiet auf der Richtplankarte.
  2. Das Siedlungsgebiet wird in dafür geeigneten Räumen qualitativ hochwertig nach innen verdichtet, um bis 2035 Platz für bis zu 220‘000 Einwohnende und 220‘000 Arbeitsplätze zu ermöglichen.
  3. Bei Arealentwicklungen bei denen neuer Wohnraum geschaffen wird, ist insgesamt ein Anteil von mindestens einem Drittel preisgünstiger Wohnraum anzustreben. Im Rahmen der Nutzungsplanung sind entsprechende Potenziale zu prüfen und Anteile festzulegen.
  4. Für grossräumige, funktional zusammenhängende Teilräume der Stadt Basel und der Gemeinden können Teilrichtpläne erstellt werden. Diese dienen der Koordination raumwirksamer Tätigkeiten in einem räumlich definierten Teilgebiet der Stadt oder der Gemeinden. Die Teilrichtpläne müssen mit dem Kantonalen Richtplan abgestimmt werden.

Planungsanweisungen

  1. Das Bau- und Verkehrsdepartement erarbeitet bis Ende 2019 in Zusammenarbeit mit dem Präsidialdepartement einen Leitfaden zur Umsetzung des Planungsgrundsatzes C. Dieser beinhaltet u.a. eine kantonale Definition des preisgünstigen Wohnraums, Hilfestellungen zur Anwendung und rechtliche Hinweise.
  2. Zur Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität im Lebensraum Gundeldingen und für eine nachhaltige Weiterentwicklung der städtebaulichen, wirtschaftlichen, kulturellen, ökologischen und sozialen Qualitäten erarbeitet das Planungsamt bis Juni 2019 auf der Grundlage von §94 Abs. 2 BPG einen behördenverbindlichen Teilrichtplan. Dieser beinhaltet mindestens die drei Schwerpunktthemen Nutzungen und Funktionen, Grün- und Freiraum und Mobilität.
  3. Für die Quartiere Klybeck und Kleinhüningen erarbeitet das Planungsamt bis 2020 auf der Grundlage von §94 Abs. 2 BPG einen behördenverbindlichen Teilrichtplan.
  4. Die Gemeinde Riehen passt ihren kommunalen Richtplan in regelmässigen Abständen an und prüft das Erstellen von behördenverbindlichen Teilrichtplänen (§94 Abs. 2 BPG) für Entwicklungsschwerpunkte.

Massnahmen / Details zu den örtlichen Festlegungen

1) Gundeldingen (in Erarbeitung)
Der seit 2014 sich in Erarbeitung befindende Stadtteilrichtplan Gundeldingen ist eine wichtige Grundlage zur qualitativen Verbesserung in den Bereichen Nutzungen und Funktionen, Grün- und Freiraum und Mobilität in den nächsten 15 bis 20 Jahren. Als integrales Abschlussprodukt der Schwerpunktmassnahme „Stadtentwicklung Basel Süd / Gundeli Plus“ bündelt der Stadtteilrichtplan die Ergebnisse vergangener Arbeiten und neue Erkenntnisse zur Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität im Lebensraum Gundeldingen. Die anerkannten Quartierorganisationen, die betroffene Bevölkerung, das lokale Gewerbe und weitere Interessierte werden in die Planung und Umsetzung einbezogen.

Zukünftige Nutzungspotenziale und Optionen zur Verbesserung des öffentlichen Raums werden erfasst und behördenverbindlich festgehalten. Laufende Projekte in Gundeldingen sowie seiner unmittelbaren Umgebung werden in ihren räumlichen Wirkungen koordiniert, beispielsweise die bessere Vernetzung ins Dreispitz und die Anbindung über die Bahnhofsflächen Richtung Innenstadt. Insbesondere orientiert sich der Stadtteilrichtplan am Grün- und Freiraumkonzept Gundeldingen und nimmt dessen längerfristige Massnahmen auf.

Unter dem Thema Mobilität werden Verbesserungen und Optimierungen für alle Verkehrsmittel geprüft. Dies sind insbesondere eine Reduktion des quartierfremden motorisierten Durchgangsverkehrs, eine optimierte ÖV-Erschliessung sowie eine Verbesserung der Fuss- und Veloverkehrsverbindungen im Quartier und mit den umliegenden Stadtteilen.

2) Klybeck / Kleinhüningen (in Erarbeitung)
Die Quartiere Klybeck und Kleinhüningen, und mit ihnen grosse Teile der dortigen Industrie- und Logistikareale, stehen vor tiefgreifenden strukturellen Veränderungen. Mehrere Grossprojekte und Arealentwicklungen werden die räumliche Entwicklung des Gebiets prägen.

Bund und Kanton schaffen die planerischen und finanziellen Voraussetzungen für ein neues trimodales Containerterminal und ein neues Hafenbecken auf dem ehemaligen Badischen Rangierbahnhof, welche das Güterverkehrswachstum auf der Nord-Süd-Achse mit Verbesserungen für den Schiffs- und Bahntransport auffangen sollen (s. M5.1 Hafenanlagen: Rheinhäfen als Güterverkehrsdrehscheibe und M6.1 Güterverkehrslogistik)

Durch diese neue Infrastruktur wird der Hafen in seiner Funktion gestärkt. Zusammen mit weiteren räumlichen Veränderungen wie einer Verlagerung des bestehenden Hafenbahnhofs entsteht zudem die Möglichkeit bisherige Hafenareale umzunutzen (s. S2.2 Schwerpunkt Arbeiten und Wohnen – Klybeckquai/Westquai und Altrheinweg sowie M1.2 Tram – Tramverbindung Kleinhüningen – Huningue).

Die Hafen- und Stadtentwicklung umfasst den baselstädtischen Teil der trinationalen Entwicklung 3Land (s. A2 3Land).

Die von BASF und Novartis teils schon heute und zukünftig nicht mehr benötigten Arealteile ihrer Werkareale im Klybeck sollen einer neuen Nutzung zugeführt und zugänglich gemacht werden. Es soll ein neues Quartier mit Nutzungen für Wohnen, Arbeit, Freizeit und Kultur entwickelt werden (s. S2.2 Schwerpunkt Arbeiten und Wohnen – Klybeck). Die Entwicklung soll in Abstimmung mit den Grundeigentümern, den benachbarten Entwicklungsgebieten sowie den umliegenden Quartieren stattfinden.

Der Stadtteilrichtplan umfasst das Gebiet der beiden heutigen Wohnquartiere Kleinhüningen und Klybeck sowie die Areale der oben genannten Projekte.

Es ist die Aufgabe des Stadtteilrichtplans Kleinhüningen-Klybeck, die Strategie der Raumentwicklung für den Stadtteil zu erarbeiten und festzuhalten. Für jeden Teilbereich (klybeckplus, Hafen- und Stadtentwicklung, bestehende Quartiere Kleinhüningen und Klybeck, etc.) bestehen unterschiedliche Anforderungen, Akteure und Themen. Den komplexen Rahmenbedingungen und vielfältigen Projektbestandteilen ist Rechnung zu tragen. Die Planungen in den einzelnen Teilbereichen sind integral zu betrachten, aufeinander abzustimmen und die wechselseitigen Auswirkungen aufzuzeigen. Übergeordnete Planungen wie etwa die Verkehrs- und Freiraumentwicklung werden im Gesamtkontext betrachtet.

Dabei soll die Identität der bestehenden Quartiere Klybeck und Kleinhüningen erhalten und die bestehenden Einrichtungen / Infrastrukturen, Stadträume, Wohnungs- und Geschäftsstrukturen gestärkt und die Erschliessung, insbesondere mit dem öffentlichen Verkehr sowie dem Fuss- und Veloverkehr verbessert werden.

Der Stadtteilrichtplan wird durch eine öffentliche Mitwirkung begleitet und im Rahmen einer Planauflage zur Diskussion gestellt. Er bildet die behördenverbindliche Basis für die eigentümerverbindliche Nutzungsplanung.

3) Gemeinde Riehen
Die Gemeinde Riehen passt ihren kommunalen Richtplan bei Bedarf an. Dieser ist Grundlage für Teilrichtplanungen. Bislang gibt es neben dem kommunalen Richtplan noch den Entwicklungsrichtplan Dorfzentrum sowie die Quartierplanung Lörracherstrasse. Etwaig wird eine Teilrichtplanung für das Gebiet Niederholz erstellt. Hierbei wird das Zusammenwirken von Wohnen, Dienstleistung und Gewerbe, Grün- und Freiräumen sowie Mobilität aufgezeigt und die Zentrumsentwicklung bei der S-Bahn-Haltestelle Niederholz dargelegt.

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