M2.1 Nationalstrassen

Ausgangslage

Die Nationalstrassen sind Teil des übergeordneten Stras­sennetzes, die der Bund zur Verfügung stellt und finanziert (s. BV Art. 83). Sie ermöglichen eine sichere, leistungsfähige und wirtschaftliche Abwicklung des Verkehrs. Sie sind deshalb in erster Linie an den Anforderungen des fliessenden Verkehrs auszurichten.

Im Kanton Basel-Stadt verlaufen die Nationalstrassen N2 als überregionale Nord-Süd-Achse von Deutschland über Basel, Luzern, Gotthard-Tunnel nach Italien sowie die N3 von Frankreich über Basel und Zürich weiter bis in die Ostschweiz.

Die Osttangente ist heute schon mit über 100‘000 Fahrzeugen pro Tag belastet. Zukünftig werden je nach Abschnitt bis zu 120‘000 Fahrzeuge pro Tag erwartet. Die städtische Autobahn mit durchgängig zwei Fahrspuren je Richtung vermag das Verkehrsaufkommen in Spitzenstunden nicht mehr zu bewältigen. Häufiger Stau und Ausweichverkehr über das städtische Verkehrssystem und durch Wohnquartiere sind die Folge. Zudem bestehen hohe und stellenweise gesetzlich unzulässige Lärmimmissionen.

Zielsetzungen

Um den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten und damit negative Auswirkungen auf das nachgeordnete Strassennetz und auf die Quartiere zu verhindern oder zu reduzieren, sind Massnahmen notwendig. Eine Beseitigung des Engpasses auf der Osttangente wird vom Bund durch den Bau eines Strassentunnels (Rheintunnel) angestrebt.

Weiter gilt es, die Lärmemissionen und Luftbelastungen dieser stark befahrenen Achsen zu reduzieren, um die Wohnlichkeit der angren­zenden Quartiere zu erhöhen.

Strategie / ST
8 und 11

Leitsätze
21, 40, 43, 45 und 46

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Planungsgrundsätze

  1. Der internationale Güter- und Personentransit auf der Strasse sowie die wichtigsten Verkehrsbeziehungen des Agglomerationsverkehrs werden über die Nationalstrassen der Region abgewickelt.
  2. Durch ein gezieltes Verkehrsmanagement soll der Bund in Abstimmung mit dem Kanton die Kapazität der Nationalstrassen möglichst optimal ausschöpfen.
  3. Der Ausbau des Nationalstrassennetzes erfolgt durch den Bund in enger Abstimmung mit den betroffenen Kantonen und dem Ausland – so auch beim Bau des Rheintunnels.
  4. Der Kanton stimmt alle Projekte mit relevanten Auswirkungen auf den Verkehrsfluss im Nationalstrassenperimeter bzw. mit baulichen Eingriffen an den Nationalstrassen mit dem Bund ab.
  5. Unterirdische Infrastrukturanlagen (Nationalstrassentunnel) und weitere Nutzungen des Untergrunds (Grundwasser, Energiegewinnung, unterirdische Erdbebenertüchtigung von Gebäuden etc.) sind frühzeitig aufeinander abzustimmen. Ebenso ist die Koordination mit oberirdischen Nutzungen und Planungen sicherzustellen.

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Örtliche Festlegungen (in Richtplankarte)

Nr. Massnahme Koordinationsstand Aggl.-Nr.
3. Gen.
a) Engpassbeseitigung A2 Osttangente, Rheintunnel Festsetzung Ü33
b) Sanierung Osttangente Festsetzung Ü19
c) ABAC, Autobahnanschluss Basel-City, Gellertdreieck Vororientierung Ü39
d) Westring* Vororientierung  

* nicht in Richtplankarte

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Massnahmen / Details zu den örtlichen Festlegungen

a) Engpassbeseitigung A2 Osttangente, Rheintunnel

Der Bund hat beschlossen, das Kapazitätsproblem auf der Osttangente mit einem «Rheintunnel» zu lösen. Dieser sieht eine neue unterirdische Verbindung ab Zubringer Rheinhafen Birsfelden zur Nordtangente mit Anbindung der A5 vor. Die Zuständigkeit für das Vorhaben liegt vollumfänglich beim Bund.
Für die Erweiterung der Nationalstrassen zwischen Hagnau und dem Badischen Bahnhof liegt mit dem Projekt Rheintunnel eine konsolidierte und abgestützte Lösung vor. Diese sieht zwei Tunnelröhren mit je zwei Fahrstreifen und eine Anbindung an die Nationalstrasse in Richtung Frankreich und Deutschland vor.
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) erarbeitet derzeit das generelle Projekt. Der Bundesrat erachtet die Realisierung des Rheintunnels aufgrund der Ausgangslage und des hohen Problemdrucks als zwingend notwendig und hat das Projekt entsprechend dem prioritären Realisierungshorizont 2030 zugeteilt.

b) Sanierung Osttangente

Aufgrund des langen Realisierungszeitraums für den Rheintunnel muss die Sanierung der Osttangente mindestens in Teilen vorab erfolgen. Um den gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutz zu erreichen, wird das ASTRA auf der Osttangente im Rahmen von Sanierungsarbeiten einen lärmmindernden Strassenbelag einbauen sowie weitere Lärmschutzwände erstellen. Darüber hinaus finanziert der Kanton Basel-Stadt über den gesetzlichen Bedarf hinaus den Einbau von Lärmschutzfenstern. 

c) ABAC, Autobahnanschluss Basel-City, Gellertdreieck Bahnhof SBB – Birsig (Gundeldinger-Tunnel)

Dieser Nationalstrassenabschnitt schafft die Verbindung zwischen dem Gellertdreieck und dem Bereich Margarethen und entlastet das Gundeldingerquartier. Machbarkeit und Zweckmässigkeit verschiedener Linienführungen wurden geprüft. Gemäss der Strategie Hochleistungsstrassen des Regierungsrates Basel-Stadt soll ABAC nur als integraler Bestandteil einer Ringstrasse (s. Massnahme d) Westring) mit Anschluss an die Nordtangente realisiert werden. Das weitere Vorgehen wird zusammen mit dem Bund und dem Kanton Basel-Landschaft auf Basis der Langfristperspektive Nationalstrassen gemäss STEP Nationalstrassen festgelegt.

d) Westring

Als „Westring“ wird eine Autobahnverbindung skizziert, die die Autobahn-Stammlinie aus dem Raum Hagnau mit der Nordtangente und damit mit der A35 verknüpft. Ziel dieser Ringlösung ist, die Verfügbarkeit, die räumliche Verträglichkeit und die Sicherheit des Nationalstrassensystems rund um Basel zu gewährleisten. Ein Westring würde sowohl die Baselbieter Gemeinden Allschwil, Binningen, Bottmingen als auch Basel West und das Basler Gundeldinger-Quartier deutlich vom motorisierten Individualverkehr entlasten.
Die Zweckmässigkeit eines Westrings ist noch nicht nachgewiesen und eine Streckenführung noch nicht definiert. Das ASTRA wird beides in weiteren Untersuchungen zusammen mit den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt erarbeiten. Im weiteren Planungsverlauf ist zu klären, ob die Massnahmen c) ABAC, Autobahnanschluss Basel City („Gundelitunnel“) fallen gelassen wird und somit aus dem Richtplan herauszunehmen ist.
Bei den Planungen zum Westring sind flankierende Massnahmen hinsichtlich Ausbau des regionalen öffentlichen Verkehrs sowie für den Ausbau der Infrastruktur für Velofahrende und für Fussgängerinnen und Fussgänger aufzuzeigen und zu prüfen. Ebenfalls muss die Entlastungswirkung der Nationalstrasse auf das Lokalstrassennetz mit flankierenden Massnahmen nachhaltig gesichert werden.

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