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Kanton Basel-Stadt

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NL Natur und Landschaft

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Navigationspunkt enthält Unterseiten NL2 Land- und Waldwirtschaft
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Leitsätze Natur und Landschaft

Natürliche Lebensgrundlagen

Natürliche Lebensgrundlagen schützen
31
Gebiete für Grundwassernutzungen, Anreicherungsgebiete sowie wichtige Grundwasserträger und Quellen sind zu schützen.
32
Böden mit besonderen Werten und Funktionen sind zu schützen; belastende Nutzungen und Stoffeinträge sind zu vermeiden. Die Bodenfruchtbarkeit ist langfristig zu erhalten.
33
Leitbahnen zur Durchlüftung der Siedlungsgebiete sind zu erhalten.
34
Dem Verschwinden standortheimischer Tier- und Pflanzenarten ist mit entsprechenden Massnahmen vorzubeugen.



Natur- und Landschaftsschutz, Land- und Waldwirtschaft

Lebensräume sichern, entwickeln und nutzen
35
Die Natur- und Landschaftsräume sind in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu erhalten und zu entwickeln; Schutz, Nutzung und Erholung sind aufeinander abzustimmen.
36
Den Fliessgewässern ist – in Abstimmung mit den Nutzungsansprüchen im angrenzenden Gebiet sowie mit den stadtgestalterischen Anliegen – genügend Raum zu geben, der möglichst naturnah gestaltet wird.
37
Durch Sicherung, Aufwertung und Erweiterung der öffentlichen und privaten Grünbereiche sollen die ökologischen Vernetzungsräume der Siedlung verbessert und zusammen mit den Landschaftsräumen verbunden werden.
38
Die zur Verfügung stehenden Bewirtschaftungsflächen ermöglichen eine verbindende, ökologische und zukunftsfähige bäuerliche Landwirtschaft mit erfolgreichen Unternehmern.
39
Der Wald soll für Holzproduktion, Schutz und Erholung nachhaltig genutzt werden.