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Kanton Basel-Stadt

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Leitsätze Mobilität

Übergeordnete Aspekte

Fördern der stadtgerechten Mobilität
40
Stadtgerechte Mobilität - mit hoher Priorität für den Platz sparenden und umweltfreundlichen öffentlichen Verkehr und Langsamverkehr - sowie optimale regionale, nationale und internationale Verkehrsanbindungen für den Personen- und Güterverkehr sind zu fördern.


Langsamverkehr (Fussgänger und Velo)

Mehr Platz für die Fussgänger und Förderung des Veloverkehrs
41
Um den Platz sparenden, umwelt- und gesundheitsfördernden Langsamverkehr zu fördern, sind für Fussgänger und Velofahrer sowohl die Sicherheit als auch die (Benutzungs-)Attraktivität der Netze und Verbindungen durch Ausbau, betriebliche und gestalterische Massnahmen zu erhöhen; die Innenstadt ist mit einem zusammenhängenden Fussgängerbereich (Fussgänger-Y) aufzuwerten.


Öffentlicher Verkehr

Vorrang für den öffentlichen Verkehr
42
Die Region Basel ist für den Personenfernverkehr besser in das schweizerische und europäische Städtenetz einzubinden. Angesichts knapper Kapazitäten des Schienennetzes ist eine Abstimmung zwischen dem Personen- und dem stark wachsenden Güterverkehr (NEAT-Effekt) erforderlich.
43
Die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs in der Stadt und in der Agglomeration Basel sowie die Schnittstellen der Transportkette zwischen ÖV und Individualverkehr (Fuss-, Velo- und motorisierter Verkehr) sind zu verbessern.
44
Die Achsen des öffentlichen Verkehrs sind so auszugestalten, dass dieser behinderungsfrei verkehren kann, gleichzeitig sind Pünktlichkeit und Regelmässigkeit des ÖV-Betriebes einzuhalten.


Motorisierter Individualverkehr

Negative Auswirkungen des Motorfahrzeugverkehrs reduzieren
45
Die Nationalstrassen der Nordwestschweiz sollen in der Lage sein, sowohl den Agglomerationsverkehr als auch den internationalen Personen- und Güterverkehr bewältigen zu können; dies bedingt Verkehrslenkungsmassnahmen, um die Kapazität der Infrastruktur optimal auszuschöpfen, und ggf. auch einen gezielten Netzausbau, der durch den Bund in Abstimmung mit dem Kanton und koordiniert mit den benachbarten Gebietskörperschaften zu erfolgen hat; die Auswirkungen auf die Umwelt (Luft, Lärm) sind dabei zu verringern; der Kapazitäts- und Netzausbau ist mit flankierenden Massnahmen auf dem Stadtnetz zu ergänzen.
46
In den Wohngebieten ist der Verkehr im Hinblick auf eine hohe Wohnqualität zu beruhigen; der quartierfremde Verkehr ist, von den Wohngebieten fernzuhalten.
47
Der Parkraum ist in der Stadt zu bewirtschaften. Dabei sind die Anwohner/innen, das Gewerbe, die Besucher/innen sowie die Kundinnen und Kunden bevorzugt zu behandeln und es sind marktwirtschaftliche Ansätze (Mobility Pricing) oder neue Planungsansätze (Fahrtenmodell) zu prüfen, um den ruhenden und fliessenden Verkehr zu lenken.


Luftverkehr

EuroAirport unter Berücksichtigung der Umweltaspekte bedarfsgerecht weiterentwickeln
48
Die für die Bevölkerung und die Wirtschaft erforderlichen direkten Flugverbindungen zu wichtigen europäischen Zentren und touristischen Zielen, punktuell ergänzt durch Anbindungen nach Übersee, sind unter Einhaltung der Lärmgrenzwerte sicherzustellen; bei der bodenseitigen Anbindung des EAP ist der öffentliche Verkehr auszubauen.


Schifffahrt

Standorte durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit nachhaltig optimieren und entwickeln
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Eine optimale Nutzung, Zusammenarbeit und Funktionsabstimmung der Häfen in Basel-Stadt und Basel-Landschaft (kurzfristig) sowie in Deutschland und Frankreich (mittel- bis langfristig) ist im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu fördern; beim Umschlag und dem landseitigen Transport sind prioritär günstige Bedingungen für die Transportkette Schiff- Bahn zu schaffen.